… am Beispiel Sarrazin. Jeder der in der letzten Zeit die Medien um den umstrittenen Exsenator Thilo Sarrazin verfolgt hat, wird die Frage nach Parteischädigung anhand seiner Äusserungen über Kopftuchmädchen und anderen Entgleisungen mit Ja beantwortet haben. Als Piratenparteimitglied hat man diese Frage nicht nur bejaht sondern das Ja gleich über alle Berge und Täler geschrien.
Warum das so ist?
Nun, wie ich neulich auch getwittert habe, die einen haben Sarrazin, die anderen Aaron König – jeder hat so sein Päckchen zu tragen. Bei beiden wurden Äusserungen festgestellt die nicht mit der Parteiseele übereinstimmten, beide wurden mit den drohenden Buchstaben PAV bedroht, im Fall Sarrazin kam es sogar zur Verhandlung, bei den Piraten wurde ein Klageantrag kurzerhand per Wiki erstellt, dass dieser allerdings a) substantiiert genug und b) ordentlich dem Schiedsgericht zugegangen ist sei dahin gestellt.
Die Landesschiedskommision der SPD hat nun ein Urteil gefällt und ich finde, dass man sich dieses genau durchlesen sollte, vielleicht denkt der ein oder andere Pirat noch einmal nach, bevor er nach Parteiausschluss schreit.
Im Urteil der Schiedskommission wurde bestätigt, dass Rassismus innerhalb der SPD nicht geduldet werde, Sarrazins Äußerungen aber die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen würde, da er im Falle der Kopftuchmädchen sich rein auf Araber und Türken bezogen hätte, die eine “produktive Funktion für den Obst- und Gemüsehandel” hätten und zudem ständig “neue Kopftuchmädchen” produzieren würden. Die Definition des Rassismus erfordert es darüber hinaus, dass alle Migrantengruppen gleichermaßen abgewertet werden; Sarrazin hob aber hervor, dass Vietnamesen und Osteuropäer integrationswillig seien, brächten überdurchschnittliche Erfolge in zweiter Generation zu Tage. Bei Juden stellte er sogar einen 30 Punkte höheren Intelligenzquotienten dar.
Er hatte es in seiner damaligen Aussage also lediglich auf Araber und Türken abgesehen.
Das Schiedsgericht kritisierte weiter, dass Sarrazin auf den ersten Blick gegen das Menschenbild des Grundsatzprogramms verstoße: Seine Äußerungen zeugten “von einem sehr pessimistischen Menschenbild”, er gebe nämlich 20 % der Bevölkerung verloren und sei der Meinung, diese müssten sich “auswachsen”. Die Schiedskommission beanstandete im Gegenzug die Äußerungen Sarrazins nicht, dass alle zugezogenen Ausländer auch die deutsche Sprache beherrschen müssten. In der Entscheidung ist zu lesen: “Die Praxis anderer anerkannter Rechtsstaaten, wie etwa der Vereinigten Staaten, die ein anderes System des Zuzugs praktizieren, sollte auch innerhalb der SPD offen diskutiert werden können.”
Und wo ist nun die Parallele zur Piratenpartei?
Das ist einfach: Wie ich schon früher geschrieben habe, erlebe ich immer wieder, dass sobald ein Parteimitglied gleich welchem Organ es angehört, eine Äußerung oder Handlung macht, die der Parteibasis widerfährt, direkt nach Parteiausschluss, Rauswurf und drastischen juristischen Maßnahmen gebrüllt(!) wird. Dabei wird vor allem das Wort: Parteischaden, als universelle Waffe verwendet um ein Argument für den Rauswurf zu haben. Doch was ist letztlich Parteischaden? Über diese Begrifflichkeit sollten sich viele erst einmal bewusst werden. Gerade das Beispiel Sarrazin zeigt, das selbst solche krassen Äußerungen die er vom Stapel gelassen hat, eben nicht als Parteischädigung gewertet wurden und damit den Rauswurf aus der SPD befürwortet hätten.
Was ist also Parteischaden?
Um Parteischaden festzustellen, muss man sich auf die Suche nach dem Schaden machen. Als Beispiel könnte ich mir nun vorstellen, dass es zu einer Handlung kommt die schwerwiegend gegen die Parteidogmen der Piratenpartei verstoßen; die Presse dies aufnimmt und uns durch den Dreck zieht.
Und mit Presse meine ich nicht solche Gülleblogs wie Fix!MBR (auf Link extra verzichtet), sondern auf Presse (Spiegel, FAZ, …).
Ferner ist eine Schädigung eingetreten, wenn massenhaft aufgrund der geschehenen Handlung Mitglieder austreten und auch bei Versuchen hier noch gütliche Gespräche zu führen, diese auch nicht wieder eintreten. Unter massenhaft verstehe ich im Übrigen mehr als 10 ;). Ein weiteres deutliches Signal kann sein, wenn die Landesverbände sich geschlossen von dieser Handlung distanzieren, es also zu einer Abstandshaltung durch Verbände und Gliederungen kommt.
Jeder, dem nun eine Handlung oder Aussage in Zukunft missfällt möge bitte vorher sich die Frage im Geiste stellen: Wo ist der Parteischaden und wie weise ich diesen nach?
Erst wenn diese Frage einwandfrei beantwortet werden kann, man die Beweise dafür gesichert und eine Klageschrift auch substantiiert wäre, sollte zum Wort Parteiausschluss und Parteischaden greifen, alles andere ist reine Demagogie, die uns vermutlich mehr schadet als die eigentliche Handlung – Warum das so ist werde ich in meinem baldigen Blogeintrag “Ursache und Wirkung in der Piratenpartei” noch einmal genauer klarstellen.
nein das war mir damals noch nicht klar.

