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SG Werbemittel unter neuer Leitung
Nachdem der ehemalige Leiter der AG Werbemittel @Wolfgang_P nach einer hervorragenden Leistung das Zepter aus der Hand an Simon Landenberger (Simon90L) weitergereicht hat, warf ich mich gestern voller Spannung in die erste Telefonkonferenz der neuen alten SG Werbemittel. Obwohl der Termin parallel zur Bundesvorstandssitzung nicht optimal gewählt war, was man leider an den Lags auf dem hessischen Telko deutlich merkte, kam nach anfänglichen Startschwierigkeiten doch schnell gute Stimmung auf.
Der neue SG Werbemittel Leiter, ist bisher in der Leitung solcher Sitzungen ziemlich unbeleckt, was einen gewissen Charme vermittelt hat. Dennoch hatte er nach wenigen Minuten das Heft dann schnell in der Hand und unkte immer wieder mit dem Wort “BigBoss” als welchen er sich selbst bezeichnete. Im ernsten Teil der Sitzung wurde über das Fortgehen der Servicegruppe philosophiert und eine neue Ausrichtung offeriert, die ich zwar nicht gänzlich verkehrt aber für die SG Werbemittel nicht unbedingt angemessen finde.
Zum einen wurde das Wort dezentral verwendet, die beiden Lager der SG Werbemittel befinden sich allerdings in Oberbayern. Hier hätte ich es begrüßt wenn ein Lager noch im nördlicheren Teil von Bayern vorzufinden wäre, da dieses dann auch mal eben mit dem Auto zu erreichen ist. Der Gedankengang von gerade ist allerdings dann hinfällig wenn man bedenkt, dass sich die SG Werbemittel nun als “Spreader of the pirate words” sieht. Das Vorhaben dazu: Jede Gliederung, jeder Stammtisch soll immer mit Flyern versorgt sein. An sich keine schlechte Idee, wenn auch logistisch wagemutig. Nicht nur, dass jeder der Stammtische daheim ein Eck braucht um Flyer vorzuhalten, nein – sie sollen auch dementsprechend beliefert werden. Gehe ich von 40 Stammtischen aus, so hat man schnell mal 240 € Paketversandkosten (pro Paket ~ 6€). Ich finde das den falschen Ansatz und auch nicht die Aufgabe der SG Werbemittel.
Für mich ist deren Aufgabe das Material zu beschaffen, die Verteilung kann man aber ohne weiteres an die Bezirke weitergeben, da diese näher an den Stammtischen dran sind. Ein Versand kann damit entfallen und eine dezentrale Kleinlagerhaltung entsteht. In den beiden großen Lagern der SG Werbemittel liegen die Flyer in großen Stückzahlen, in den Kleinlagern der Bezirke liegen die Stückzahlen für den Nachschub an den Stammtischen und für Aktionen. Das erspart aus meiner Sicht Aufwand und vor allem Geld für Paketversendungen.
Ich habe mich aber gestern mit meiner Kritik zurückgehalten da ich nicht gleich in der ersten Sitzung selbige äußern wollte. Der neue Leiter soll seine Erfahrungen selbst machen und entscheiden wie das für die Zukunft alles abgewickelt werden soll.
Abschließend noch ein Jobaufruf: Jeder an einem bayrischen Stammtisch sei aufgerufen sich bei der SG Werbemittel zu melden um für seinen Stammtisch Ansprechpartner zu werden. Wer die direkte Adresse von Simon nicht hat darf sich gerne bei mir unter LGS@piratenpartei-bayern.de melden, ich leite es gerne weiter.
Update:
Die AG Werbemittel hat auch eine eigene Emailadresse unter: agwerbemittel@piratenpartei-bayern.de
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Landesverband als Leistungsverband – Meine Kandidatur
Ahoi Piraten,
endlich habe ich die Zeit gefunden meine Kandidatur zum Generalsekretär des 5. Landesvorstandes in Bayern hier bekannt zu geben. Ich war die letzten Wochen hinsichtlich der Planung und Organisation der Christopher Street Day Aktion “Arsch hoch” beschäftigt. Im Wiki steht diese Entscheidung zu meiner Kandidatur schon länger, bei Maha im Klaubautercast (der leider noch nicht veröffentlicht wurde) habe ich bereits darüber gesprochen, nun sollen meine Ziele als Generalsekretär im Landesverband Bayern ebenfalls hier veröffentlich werden.
Ich habe weiterhin im Piratenwiki auf einer separaten Seite mich einem Kandidatenfragebogen beantwortet. Gerne stehe ich aber jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung.
1. Wer bin ich?
Ich denke die meisten kennen mich, denn ich bin bei den Piraten nicht unbekannt. Dennoch für alle die mich nicht kennen: Ich heiße D. S., bin XX Jahre alt und seit kurzem leitender kaufmännischer Angestellter. Ich bin nicht verpartnert, lebe aber mit meinem Freund in einer festen Beziehung.
1.1 Warum eigne ich mich zum Generalsekretär?
Ich kandidiere für kein Amt zu dem ich mir nicht sicher bin, dass ich die geforderten Aufgaben auch umsetzen kann. Ich war bereits im ersten Vorstand des Bezirksverbandes Mittelfranken Generalsekretär und habe zusammen mit meinen Vorstandskollegen und mittelfränkischen Piraten an der Front im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2009 gekämpft. Während dieser Zeit war ich für viele Piraten Ansprechpartner und Verknüpfungsstelle. Außerdem habe ich, auch in Stresssituationen, Talent in der Organisation, bin improvisationsfähig und ausdauernd. Mein Faible und auch eine Schwäche ist der Formalismus und die manchmal zu penible Genauigkeit in der Bürokratie. Allerdings halte ich mir immer vor Augen, dass ich dadurch andere nicht in Ihrer Tätigkeit ausbremse sondern versuche alles so abzuwickeln, dass es hinterher nachvollziehbar und schlüssig ist – dies halte ich für notwendige Elemente für innerparteiliche Transparenz.
Erfahrung in Büroorganisation bringe ich reichlich mit. Als Unternehmer war ich 10 Jahre im eigenen Unternehmen war ich tagtäglich mit den Aufgaben des Alltags konfrontiert und habe diese auch bewältigt, denn ansonsten hätte ich keine derartige Unternehmenslaufbahn hinter mir. Das Meiste habe ich mir auto-didaktisch beigebracht, einen weiteren Teil lieferten meine beruflichen Ausbildungen. Zum einen bin ich gelernter Schreiner mit Fachrichtung Holztechnik, zum zweiten bin ich Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung. Damit habe ich durch meine handwerkliche Ausbildung einerseits pragmatisches Denken und Handeln gelernt, durch den Fachinformatiker sind mir aber auch rein theoretische, strategische und vorausschauende Eigenschaften zu teil geworden.
2 Direkte Ziele als Generalsekretär
Bevor ich nun auf meine einzelnen Ziele für den kommenden Landesvorstand eingehe, betone ich dass das derzeit Vorstellungen von mir als Einzelperson sind. Ich werde die nachfolgenden Punkte in meine Agenda mit aufnehmen um diese bei den Piraten vorzustellen und sofern die notwendige Zustimmung der Basis vorhanden ist auch umsetzen. Für mich ist auch während meiner Amtszeit das Feedback der Basis sehr wichtig, da ich vor einer endgültigen Entscheidung gerne so viele Meinungen wie nur möglich für mich mitnehme um mir damit auch ein umfassendes Bild von der Situation und deren verschiedene Sichtweisen machen zu können. Entscheidungen fallen bei mir zwar etwas langsamer aber dafür überlege ich mir vorher sehr genau das Für und Wider. Meinungsbildende Tools wie Liquid Feedback, Mailinglisten, Foren oder auch das persönliche Gespräch sind mir dabei wichtig.
2.1 Motto zur Kandidatur
“Landesverband als Leistungsverband” – Das Motto habe ich unter einem für mich einfachem Gedankengang entwickelt: Aus meiner Sicht sind sowohl die Bezirke als auch die Kreis-/Ortsverbände die Strukturen die am nächsten zum Bürger stehen. Für die kommende Bundestagswahl ist es bereits jetzt notwendig in unserer Verwaltung Verjüngungskuren als auch Entschlackungsmaßnahmen vorzunehmen damit die Bezirke und darunterliegenden Gliederungen flink und frisch für den Wahlkampf bereit stehen. Verwaltungskram wird im Wahlkampf auf die Bezirke und Kreise so oder so zukommen, da Anmeldungen und viele andere Dinge vor Ort zu erledigen sind. Daher sehe ich es als Notwendigkeit, dass der Landesverband als “Supporter” im Background zur Verfügung steht um Arbeiten, die ohne Probleme auch auf Landesebene durchgeführt werden können und damit zu einer Entlastung der Bezirke führen, übernimmt. Der Landesverband soll somit aus seiner rein verwaltenden Rolle zur organisierenden und serviceleistenden Organisationseinheit aufgewertet werden. Dieser Gedanke kann auch ohne weiteres für Giveaways etc. verwendet werden, da es wirtschaftlich sinnvoller ist auf Landesebene Giveaway Artikel, wie es derzeit über die AG Werbemittel geschieht, in großen Stückzahlen zu beschaffen (und gleichzeitig Preisvorteile zu nutzen) und dann auf die Bezirke aufzuteilen. Um dies umzusetzen soll in einem jeden Bezirk ein Pirat oder sogar mehrere Piraten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen um so die Bezirke mit frischen Materialien versorgen zu können.
2.2 Landesverband als Leistungsverband
Während ich unter 2.1 eher im Groben zu meinem Motto geschrieben habe, gehe ich nun anhand konkreter Beispiele in den Ring.
2.2.1 Entlastung der Bezirke (Verwaltung)
Aus meiner Sicht ist die Umlegung der Verwaltung vom Landesverband zu den Bezirken für den kommenden Bundestagswahlkampf aus Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit als auch der Organisation selbst unvorteilhaft. Durch die Umlegung entsteht anstatt einem Verwaltungssaufwand, der 7-fache. Neben dem Aufwand entstehen zudem weiter Kosten für Kontoführung bei den entsprechenden Kreditinsituten. Um dies künftig zu vereinfachen möchte ich mich in Zusammenarbeit mit den Generalsekretären als auch Schatzmeistern zusammen setzen um Lösungswege zu finden wie die Verwaltung so gestaltet werden kann, dass genügend Freiraum für die Umsetzung von politisch notwendigen Aktionen wie Infoständen etc. entsteht sowie auch eine Kostenersparnis erreichen. Neumitglieder zB. können ohne weiteres durch eine entsprechende Automatisierung verarbeitet werden, so dass unnötiges Tippen von Mitgliedsdaten entfällt. Der angenehme Nebeneffekt: Tipp- sowie Copy & Pastefehler werden ebenfalls ausgemerzt. Wichtig in diesem Bereich ist mir allerdings, dass die Bezirke nun nicht das Gefühl haben es wird ihnen die Arbeit weggenommen oder per Top-Down Vorgehensweise entzogen. Es können aber durchaus Arbeiten die in allen Bezirken identisch sind, konsolidiert und damit auch zentralisiert werden. Als Endziel sehe ich dadurch flinke Bezirke die für den Wahlkampf gestärkt sind um wiederrum als “Supporter” für die Kreise zur Verfügung zu stehen. Da die Umstellung der Verwaltung sowie die Erarbeitung von Lösungswegen einiges an Zeit in Anspruch nehmen wird, sehe ich es bereits jetzt als notwendig an damit zu beginnen. Jede Änderung benötigt auch ihre Einarbeitungszeit bis alles flüssig läuft.
2.2.3 Fachgruppe Recht / Entlastung des Vorstandes
Ich habe gerade in Hinblick auf die rechtliche Auseinandersetzung um den Kreisverband Nürnberg festgestellt, dass der Vorstand sich zu viel mit juristischen Fragen beschäftigt. Ferner ist es aus meiner Sicht unklug sich nur auf eine Meinung eines Vorstandsmitgliedes das erweiterte Rechtskenntnisse hat zu verlassen. Aus diesem Grunde will ich eine Fachgruppe Recht auf Landesebene etablieren, die dann auf Zuruf des Vorstandes die Erörterung von rechtlichen Fragestellungen übernimmt. Bevor eine solche Fachgruppe eingerichtet wird, sollte allerdings bei der AG Recht auf Bundesebene angefragt werden in wie weit diese in Anspruch genommen werden kann. Sollte dies uneingeschränkt möglich sein, sehe ich die Einrichtung einer Fachgruppe auf Landesebene nicht zwingend. An meinem Vorhaben den Vorstand von rechtlichen Fragen zu entlasten und rein mit politischen und organisatorischen Fragen in Anspruch zu nehmen ändert dies allerdings nichts.
2.2.4 Mitgliederaquise, Neupiraten
Bei der Mitgliederaquise liegen mir vor allem die neuen Mitglieder am Herzen. Ich kann mich noch gut an meine Zeit erinnern als ich Mitglied der Partei wurde. Der Mitgliedausweis war zum selber basteln, dass man Mitglied ist, wurde mir von anderen Piraten gesagt, im Sinne von: “Du hast ja Deinen Antrag weggeschickt, damit bist Du Pirat”. Hm, irgendwie kommt da kein richtiges Piratengefühl auf. Als dann die neuen Mitgliedsausweise im Scheckkartenformat ausgeteilt wurden, kann ich mich noch gut an Situationen erinnern als fast jeder seinen Ausweis zückte. Für viele ist der Mitgliedsausweis die physische Bestätigung “dazu zu gehören”. Für unsere neuen Mitglieder soll daher dieses Gefühl schneller vermittelt werden als es mir damals ging. Ein erster Ansatz ist, dass die Begrüßungsemails schöner gestaltet werden. Text Emails sind zwar unter IT’lern mehr beliebt, den “normalen” offline Bürger sprechen wir damit aber nicht an. Auch wäre eine Überlegung die neuen Piraten mit einem kleinen Begrüßungspaket zu empfangen und auch in einem schön formulierten Schreiben auf eine kleine Spende aufmerksam zu machen. So können wir auch neben bei noch den ein oder anderen Euro für uns aquirieren.
2.2.5 Verwaltungspiraten / Teambildung und -festigung
Der Generalsekretär und der Schatzmeister besetzen zwei wichtige und notwendige Posten in unserer Partei. Um so wichtiger ist es bei diesen Posten dass eine Zusammenarbeit übergreifend der Ämter stattfindet, da beide unmittelbar miteinander zu tun haben: Der Generalsekretär verwaltet die Mitglieder, der Schatzmeister ist für Buchungen und Geldmittel zuständig. Bei den Schatzmeistern habe ich die Teambildung durch Arthur und den damit verbundenen Schatzmeistertreffen sehr begrüßt; warum aber nur Schatzmeister und nicht Generalsekretäre? Und genau hier sehe ich einen Ansatzpunkt sowie die Notwendigkeit die Verwaltungspiraten näher zusammen zu bringen. Ich werde mich daher dafür einsetzen dass in Zukunft gemeinsame Treffen stattfinden an denen sich beide Seiten austauschen können und somit auch eine bessere Arbeitsverteilung entsteht. Ich sehe es nicht unbedingt als notwendig an, dass ein Schatzmeister, der viel zu tun hat, sich auch um die Spendenbescheinigungen kümmern muss, diese kann zB ein Generalsekretär vorbereiten und unterschriftsfertig dem Schatzmeister übergeben, dieser unterzeichnet und der Generalsekretär kümmert sich dann um den Versand. Somit wird der Schatzmeister entlastet, es bleibt keine Arbeit liegen. Diese Aufteilung ist aber nur dann möglich wenn beide Seiten sich zusammensetzen und Engpässe deutlich werden. Einen weiteren Punkt sehe ich in der Wahrnehmung hinsichtlich der Verteilung auf die Bezirke. Es sind nicht alle Bezirke gleich stark aufgestellt und nicht jeder Verwaltungspirat kann gleich viel Zeit investieren, daher muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Engpässe nicht zu Lasten der Mitglieder gehen. Ich erinnere mich hier zB an die vielen negativen Kommentare weil zur vergangenen Bundestagswahl die Erfassung der Mitglieder entsprechend lange gedauert hat. Wir müssen uns für die nächste Bundestagswahl daher besser rüsten, damit der gewünschte Zulauf auch zeitnah und ohne Überlastung des Einzelnen erledigt werden kann.
Während meiner Amtszeit sehe ich mich allerdings nicht als Teamleader der nur Anweisungen an die Bezirksgeneralsekretäre gibt, sondern als Mitglied des Teams. Ich werde zwar einen erweiterten Verantwortungsbereich haben, das allerdings bin ich der Meinung dass eine Top-Down Regierung bei den Piraten der falsche Weg ist. Gemeinsam einen Weg erarbeiten um voran zu kommen ist daher mein Ziel.
Damit bin ich mit meiner Vorstellung zur Kandidatur für den Vorstand fertig und schließe daher mit den Worten: Mein Name ist Dominique und ich bin Pirat!
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Clouds und persönliche Daten
Thilo Weichert, einer der einflussreichsten Datenschützer kritisiert, dass bestehende Cloudangebote fast durchgehend nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar wären. Fazit: Keine personenbezogenen Daten in den “Wolken”
Clouds werden immer beliebter, nach dem Amazon mit seiner EC2 den Vorstoß dafür gemacht hat. Der Vorteil bei solchen Wolken ist dass durch den Zusammenschluss mehrerer Rechner zu einer einheitlichen abstrahierten Infrastruktur welche über das Netzwerk entweder große Datenspeicher, Programmpakete oder Programmierumgebungen bereit stellen. Durch die Virtualisierung, welche die Basis der Wolke bildet, wird ausserdem ermöglicht dass Webservices vollautomatisch erzeugt und gewartet werden können; eine Verringerung der Mensch-Maschine-Interaktion stellt sich zunehmend ein. Cloud Computing hat einen weiteren Vorteil: Alle Kapazitäten werden dynamisch bereit gestellt, sprich CPU Leistung, RAM und Plattenplatz. Die Illusion der unendlichen Ressourcen die man nach belieben nutzen kann, wird damit ein Stückchen greifbarer.
Doch wie verhalten sich Clouds bei personenbezogenen und damit schützenswerten Daten?
Tatsächlich ist eine Cloud für den Benutzer nicht weiter definiert. Das einzige was er weiss ist, dass viele Rechner durch Virtualisierung zusammen geschlossen wurden und ihm quasi eine beinahe unendlich große nutzbare Rechenleistung zur Verfügung stellen. Wer auf der Cloud zudem sich bewegt, wo die Rechner physikalisch betrieben werden, bleibt dem Benutzer verwehrt. Er begibt sich mit dem ersten Schritt auf die Wolke auch in einen Nebel wenn es um die technischen Details geht.
Am Beispiel von Amazon verhält es sich nun so, dass die Server in unterschiedlichen Ländern betrieben werden, laut der Amazon Webseite stehen diese Server in: Virginia, California, Irland und Singapur. Kein Server davon steht in Deutschland und wäre damit auch deutschen Gesetzen unterworfen.
Und genau da liegt der Knackpunkt. Vor allem in den USA aber auch in anderen Staaten ist es möglicherweise den Ermittlungsbehörden erlaubt auf solche Clouds zu zugreifen. Wenn nun dort personenbezogene Daten oder gar Buchhaltungsinformationen eines Unternehmens lagern, mag man sich nicht ausmalen was mit den Daten passiert – nein man bekommt es noch nicht einmal mit.
Die Preise für solche Wolken liegen dennoch im Centbereich und sind für einige lastintensive wie auch netzwerkintensive Anwendungen durchaus interessant. Mein Tipp: Schütze Deine Daten durch Verschlüsselung. Gerade die Algorithmen Blowfish und AES haben sich durch besondere “Haltbarkeit” bewährt und werden auch von Banken eingesetzt. Abschließend sei erwähnt, dass man auf solchen Clouds generell nur unwichtige Daten oder Testdaten verarbeiten sollte, solange der Anbieter a) nicht in Deutschland ist und b) ein entsprechendes Vertrauensverhältnis vorweisen kann, dass die Daten auf den Systemen auch wirklich sicher sind.
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Inkasso Arnold – AGB Änderung
Das Inkassounternehmen Arnold, von dem ich vor wenigen Tagen berichtete hat scheinbar die Zeichen der Zeit erkannt und nunmehr seine AGB angepasst. Glücklich muss man darüber nicht sein, vor allem beweisen sie aber wunderbar die totale Unkenntnis der Rechtslage des Inkassobetreibers. Langsam mache ich mir ernsthafte Gedanken ob man den für ihn zuständigen Landgerichtspräsidenten nicht einmal kontaktieren sollte um die fachliche Eignung für die Fortführung des Inkassounternehmens prüfen sollte.
1) AGB und die Auskünfte
Es wurden also die AGB um folgenden Passus erweitert:
Die vom IB zur Verfuegung gestellten Bonitaetsinformationen stammen nicht aus eigenem Datenbestand, sondern aus dem Bestand allgemeiner, zugaenglicher Quellen, auf § 33 BDSG wird ausdruecklich hingewiesen, der Schutz personenbezogener Daten wird beachtet. Wird dennoch eine Anfrage gestellt, kann diese nur bearbeitet bzw. beantwortet werden, wenn: a) diese hier per Post eingeht; b) ein Identitätsnachweis (Kopie Personalausweis) beiliegt, c) ein an sich selbst adressierter u. ein ausreichend frankierter Freiumschlag (für Einschreiben mit Rueckschein) beiliegt. Besteht entspr. BDSG keine Pflicht zur Auskunftserteilung, erfolgt diese nicht. Anfragen per EMail- oder per Fax sind nicht erlaubt (§7 UWG) und werden nicht bearbeitet bzw. beantwortet.
Fangen wir vorne an:
a) Wann gelten AGB?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aber nur dann wenn auch ein Vertrag geschlossen wird. Bei einer Auskunftsabfrage die ich im Sinne meiner Rechte nach dem BDSG einmal pro Jahr durchführe kommt kein Vertrag zu stande, da ich ein Recht nutze das mir per Gesetz zusteht und keine Vertragsgrundlage benötigt. Daher ist die von Inkasso Arnold durchgeführte AGB Änderung schlichtweg sinnfrei, denn sie wird niemals zur Geltung kommen, ausser ich bin Kunde bei dem Unternehmen und fordere eine Auskunft an.
b) Rechtskenntnisse eines Inkassozulassungsträgers
Wer nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine Zulassung zum Betrieb eines Inkassounternehmens und damit verbunden die Beschaffung fremder Rechtsgeschäfte, in diesem Fall die Beitreibung ausstehender Zahlung durchführt, muss eine entsprechende Qualifikation vorweisen können. Es sind Kenntnisse aus dem BGB sowie auch aus der ZPO von Nöten um ein Mahnverfahren entsprechend rechtssicher durch zu führen. Auch ist nach meiner Einschätzung Wissen im Allgemeinen Geschäftsbedingungen Recht notwendig, um die Mandanten bzw. Kunden entsprechend korrekt zu vertreten. Als Inkassounternehmen muss er die AGB seines Mandanten nämlich berücksichtigen um die notwendigen Schritte korrekt durchzuführen. Da er aber scheinbar seine eigenen AGB noch nicht einmal auf die Reihe bekommt, mache ich mir da große Sorgen.
Als Inkassounternehmer muss er einfach wissen wann ein Vertrag zu stande kommt und wann nicht, denn sonst kann er kein Verfahren das ihm übergeben wird auch nur ansatzweise prüfen und feststellen ob überhaupt eine Forderung entstanden ist. Unter der Hand: Das interessiert sowieso kein Inkassounternehmen, man übergibt die Fälle und die werden einfach blind angemahnt. Es findet keinerlei Prüfung durch die Unternehmen statt, ein Makel den ich dringend behoben wissen möchte.
c) Anfragen per EMail- oder per Fax sind nicht erlaubt (§7 UWG)
Auch hier haben wir einen großen Schwachfug. Das UWG gilt nur für Unternehmen untereinander und nach aussen hin. Das bedeutet, eine Privatperson im Sinne des §13 BGB kann nach UWG gar nicht belangt werden, da sie nicht im Wettbewerb mit anderen steht. Ausserdem trifft diese Klausel so oder so nicht zu, da nach Gesetz ein Auskunftsanspruch in Textform besteht. Es ist nicht weiter im Gesetz definiert, dass zB die Anfragen nur per Fax zu erledigen sind. Wenn also ein Auskunftssuchender per Fax schreibt, ist die Textform erfüllt und damit der Auskunftswunsch deutlich gemacht dem auch Folge geleistet werden muss.
d) “werden nicht bearbeitet bzw. beantwortet.”‘
An der Stelle von Inkasso Arnold hätte ich diesen Passus aus den AGB, die ja immerhin sowieso nicht gelten, gestrichen. Denn damit leistet er Zeugnis, dass er seiner Auskuftspflicht nicht nachkommen wird, auch wenn diese nach den Vorgaben aus dem Gesetz erfolgt ist. Textform umschließt also Fax und E-Mail. Die Festlegung der Schriftform nach §126 BGB kann er nicht festlegen wenn kein Vertrag vorhanden ist.
Fazit:
Inkasso Arnold glänzt mit rechtlicher Unkenntnis bzw. verschlimmert die Angelegenheit nur noch anstatt diese zu verbessern. Es fehlt an eklatantem Wissen über Vertragsschluss sowie der Anwendung der geltenden Gesetze. Jedem der sich überlegt dort Kunde zu werden um seine Forderungen beitreiben zu lassen, kann ich nur dringend davon abraten.
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Die kleine Welt von Inkasso Arnold
Seit kurzem steht jedem Verbraucher nach §34 I IV BDSG das Recht zu einmal pro Jahr kostenfrei Auskünfte über die von ihm gespeicherten Merkmale zu erhalten. Binnen kürzester Zeit fluppten Portale aus dem Boden, die es mittels weniger Klicks dem Nutzer automatisiert ermöglichen diese Abfragen zu erledigen. Besonders positiv ist mir der Dienst “selbstauskunft.net” aufgefallen, der die Schreiben auch noch per Fax versendet.
Unter den abzufragenden Unternehmen befindet sich die Firma Inkasso Arnold, ein Einzelunternehmen bzw. einzelner Inkassodienstleister nach RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Dieser hat scheinbar von der Neuerung noch nichts mitbekommen, allein dies finde ich mehr als befremdlich, so dass man sich nun anschickt schlappe 59,50 € von jedem Anfragenden für die Nutzung der Faxnummer zu verlangen. Außerdem wird der Onlinedienst selbstauskunft.net ebenfalls mit Kosten in Höhe von 75 € / Fax bedient. Die Begründung folgt auf dem Fuß:
Wir stehen mit Ihnen in keiner Geschäftsbeziehung und haben Ihnen nicht erlaubt, uns derartige Schreiben zu übersenden. Die hier durch Ihren Fax-Versand eingehende Schreiben hindern unseren geschäftlichen Ablauf dermaßen, dass wir es als unerlaubte Nutzung unserer Kommunikationseinrichtung ansehen und u.U. eine strafrechtliche Überprüfung vorsehen.
Auf die Auskunftsanfrage selbst geht man gar nicht ein, sondern präsentiert gleich die Rechnung die binnen einer kurzen Frist auszugleichen wäre.
Nun, das Unternehmen muss derart viel zu tun haben, dass ein kleines Faxschreiben das ganze Büro in eine tiefe schwerwiegene Krise stürzt die mit der Massenkündigung bei Quelle vergleichbar ist und einen derart enormen Aufwand erzeugt, dass die papierherstellenden Firmen nun kurzerhand die Produktion verdreifacht haben; Grund ist der massive Papierverbrauch von Inkasso Arnold.
Zur rechtlichen Situation sehe ich mehrere Möglichkeiten auf deren Bedienung ich mich schon freue:
1) Finanzamt
Die ausgestellten Rechnungen entsprechen in keinster Weise den Vorgaben für Rechnungen im Geschäftlichen bereich. Noch dazu wird Schadensersatz mit einer Umsatzsteuer belegt obwohl dieser keinen Leistungsaustausch darstellt. Ferner sei angemerkt, dass der Schadensersatz scheinbar pauschal und geschätzt angegeben wird. Der Hinweis, dass es dem Empfänger der Schadenersatzrechnung freistehen muss einen niedrigeren nachweisen zu dürfen, fehlt gänzlich.
2) Schaden selbst
Der Schaden selbst ist in meinen Augen noch nicht einmal entstanden, denn das Inkasso bietet auf der Internetseite seine Faxnummer an und signalisiert damit die Bereitschaft zur Kontaktaufnahme. Vergleichbare Urteile gibt es vor allem bei Ordnungswidrigkeitsverfahren hinsichtlich der Verpflichtungen nach EHuG (elektronisches Handels und Genossenschaftsregister). Wer Kontaktdaten zur Verfügung stellt, muss auch damit rechnen dass diese genutzt werden.
3) Auskunft
Die angeforderte Auskunft wird trotz der Gebühr nicht geleistet. Somit geht es scheinbar rein darum, das vermutlich finanziell angeschlagene Unternehmen zu sanieren und noch schnell einen Märker abzuziehen. Somit sehe ich einen Verstoß gegen die Auskunftspflicht; ist allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit.
4) Tatbestand der Nötigung
Der Tatbestand der Nötigung im Sinne des §240 StGB ist nach meiner Einschätzung erfüllt, das erkenne ich vor allem daran, dass mein mir zustehendes Recht eine solche Auskunft zu erhalten für die Zukunft unter Androhung eines empfindlichen Übels unterbunden wird und man mir somit mein gesetzlich zustehendes Recht nimmt. Ferner fordert man eine Unterlassungserklärung. Ob man diese auch durchsetzt ist derzeit unklar. Ausserdem sollte sich der Inhaber viel mehr einmal die Mühe machen seine Internetseiten aufzuräumen, denn ich habe 2 Seiten gefunden die der Impressumspflicht nach §5 TMG nicht Genüge leisten und somit ebenfalls abmahnfähig sind.
5) Zulassung
Aus meiner Sicht ist hier grob die Sorgfaltspflicht sowie Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage zu stellen. Anstatt sich fort zu bilden und den aktuellen Auskunftspflichten nachzukommen hagelt es Rechnungen. Ein Schreiben an den für die Zulassung zuständigen Gerichtspräsidenten sollte auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden.
6) Auftreten des Inkassounternehmens ist unseriös
Das Auftreten des Unternehmens in Summe ist mehr als unseriös. Man bietet auf seiner Seite unter anderem Partnerprogramme, Freundschaftswerbung und Links zu einer Druckerei an. Für mich hat das ganze Gebilde eines Hilfsversuchs einer Webseite mehr den Touch eines Auftritts aus dem Jahre 1990, als so mancher noch vor seinem Frontpage saß und sich darüber freute, dass nun im Internet Explorer 5 eine Überschrift über den Bildschirm rennt.
Zudem scheint das Unternehmen es noch nicht bis zu sicheren Verschlüsselungsstandards, wie z.B. SSL für die Übertragung von sensiblen Daten geschafft zu haben; einige Formulare über die Anträge zur Bearbeitung eingestellt werden können, sind ungeschützt.
Meine Empfehlung
Jeder der von dem Inkasso eine Auskunft anfordert und eine Rechnung erhält sollte diese auf keinen Fall bezahlen. Nicht zu reagieren ist allerdings ebenfalls der falsche Weg. Statt dessen empfehle ich ein Schreiben aufzusetzen in dem man sich gegen die unberechtigte Forderung ausspricht und die Weigerung der Zahlungsleistung ausspricht. Damit ist die Sache dann erst einmal erledigt. Er selbst kann zwar einen Mahnbescheid beantragen, allerdings darf er diesen nicht als Unternehmer bzw. Inkassodienstleister durchführen, da nur unstrittige Forderungen nach den Maßgaben des RDG von ihm bearbeitet werden dürfen. Er muss somit einen Rechtsanwalt mit der Klage beauftragen – und das wage ich stark zu bezweifeln dass er das macht.
Wichtig ist aber dass der Widerspruch gegen die Rechnung schriftlich ausgesprochen wird und man die Weigerung der Zahlung klarstellt!
Formulierungshilfe
Sehr geehrte Damen und Herren von Inkasso Arnold,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX teile ich Ihnen nachfolgend mit, dass gegen den von Ihnen geltend gemachten Schadensersatz Widerspruch erhoben wird. Ferner erkläre ich die geforderte Summe nicht leisten zu wollen. Sofern Sie die gestellte Rechnung gegen mich durchsetzen wollen, empfehle ich das streitige Verfahren. Einer Datenspeicherung in eigenen Datenbanken zum Zwecke der Bonitätsauskunft als auch einer Übermittlung an Dritte, z.B. Auskunfteien stimme ich im Übrigen nicht zu, da das Verfahren strittig und somit eine Speicherung bzw. Übermittlung von Negativmerkmalen unzulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Maria von Zahl-ich-net
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Rote Karte für Herrn Assauer
Es ist erschütternd was man die letzten Tage während des Krieges im DFB alles hinnehmen muss. Herr Assauer hat aber für die heutigen feigen und homophoben Aussagen auf jeden Fall die rote Karte verdient.
Seine Empfehlung, dass schwule Fußballspieler sich einfach einen anderen Job suchen sollen, kommt einer Kapitulation gegenüber der grassierenden Homophobie im Profi-Fußball gleich. Welcher noch real denkende Mensch kann den Zustand einfach so hinnehmen, dass – nach Aussage des Herrn Assauer – Homosexuelle “von Ihren Mitspielern und von den Leuten im Stadion” einfach “plattgemacht” würden? Ist nicht gerade im Sport Leistung, Teamgeist und Fairness auf der Tagesordnung?
Der DFB und auch viele Fußballaktionäre glänzen derzeit durch eine verdruckste und verkorkste Art anstatt sich den Herausforderungen homosexueller Fans und Spieler zu stellen, wird diese auch noch unterstützt.
Dem Ganzen muss nun klar widersprochen und der Kampf angesagt werden. Die permanente Verdrängung und Vertuschung fördert Demagogie, üble Nachrede und Intrigen.
Ein besseres Bild ist dabei bei den Frauen zu finden, dort wird mit der Homosexualität weitaus lockerer umgegangen und bringt sogar noch Erfolge ein: Seit 2003 ist die Frauenmannschaft ungeschlagen und auch für 2011 sieht man große Chancen diese Erfolgssträhne weiter aufrecht zu halten.
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Datenpanne beim Finanzoptimierer AWD
Meldungen über Datenlecks sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Spätestens seit dem Datenschutzskandal der Telekom liest man immer wieder was davon. Nun gerät auch der hannoversche Finanzdienstleister AWD unter Beschuss, nachdem Unbekannte knapp 27.000 Datensätze von Versicherten entwendet haben. Gelandet sin diese in Form einer Excel Tabelle beim Nachrichtensender NDR Info. Darin enthalten waren personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Geburtstag und die Berufsbezeichnung. Über 60.000 Vertragsabschlüsse über diverse Versicherungen und Geldanlagen waren weiterer Bestandteil der Tabelle.
NDR Info berichtet, dass es anhand der Daten möglich wäre, zu erschließen wann jemand einen größeren Geldbetrag aus einer endenden Versicherung erhielte.
AWD hat in einer ersten Stellungnahme bereits eingeräumt dass es sich um die Kunden von AWD handele, man habe zudem die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und Strafanzeige erstattet.
Zwischenzeitlich hat AWD die Daten gesichtet und versucht nun natürlich den Schaden herunter zu spielen. Die Daten wären aus den 90er Jahren, keine sensiblen Daten im Sinne des Datenschutzes und außerdem wird die Authentizität angezweifelt.
Es ist bedauerlich, dass Name, Adresse, Geburtstag, als auch die bezogene Leistungsbeschreibung in Augen von AWD keine sensiblen Daten darstellen, denn es stünden ja keine Konto- bzw. Bankverbindungen dabei. Ferner wurde wohl die Liste von einem Landesvertreter weiter gereicht um Marketing zu betreiben.
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