Verbraucher oder nicht ?!

In letzter Zeit meinen immer mehr Unternehmer man hätte ein Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht bei Bestellungen nach dem Fernabsatzgesetz.

Mal ne Frage -> SIND IRGENDWO FERIEN??? – Scheinbar!

Jeder die meisten Unternehmer weiss wissen, dass er nach §13 BGB kein Verbraucher ist und somit auch kein Rücktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz hat.

Nun mal die rechtliche Seite beiseite gelassen, warum bestelle ich etwas als Unternehmen und stelle dann fest: oh das brauche ich ja gar nicht? – Mir will sowas nicht in den Kopf. – Das einzige was ich nachvollziehen könnte wäre, dass es das gleiche Produkt an einer anderen Stelle billiger gibt, aber dann bin ich ja selbst schuld, wenn ich nicht sorgfältig recherchiere oder?

Schlimm, Schlimm….

Durch einen Providerkollegen wurde mir nachfolgendes Interview zugespielt:

 

 

Kaum hat der Gesetzgeber die Pflichten für eMail-Signaturen verschärft, sind den ersten Firmen bereits Abmahnungen ins Haus geflattert. Patrick Lamberti, der mit seiner Iglusoft Medien GmbH gegen deutsche Webhoster ins Feld zieht, rudert nun zurück. Weder habe seine Firma sich an den Abmahngebühren bereichern, noch die derart Beglückten wirtschaftlich gefährden wollen. Ziel sei vielmehr die Sensibilisierung fürs Thema. IT-BUSINESS stand er exklusiv Rede und Antwort.

Patrick Lamberti ist Geschäftsführer der Iglusoft Medien GmbH

Patrick Lamberti ist Geschäftsführer der Iglusoft Medien GmbH

Mit dem „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ hat die Bundesregierung Anfang des Jahres die Pflichten für eMail-Signaturen verschärft. Demnach müssen nun Firmen in ihrer elektronischen Post all die Informationen unterbringen wie bislang nur auf gedruckter Korrespondenz. Wie wichtig es ist, die durch das Gesetz verlangten Angaben tatsächlich zu machen, verdeutlicht eine erste Abmahnwelle, die derzeit deutsche Webhoster überrollt. Abmahnender ist der SMS-Dienstleister und Domainhändler Iglusoft Medien GmbH, dessen Geschäftsführer Patrick Lamberti sich gegenüber IT-BUSINESS äußerte.


ITB: Welche Ziele verfolgen Sie mit den Abmahnungen an die betroffenen Webhoster? Mit dem Angebot www.starnames.de sind Sie im Domaingeschäft tätig. Wollen Sie mit den Abmahnungen Ihre Konkurrenten schädigen?

Lamberti: Deutsches und europäisches Recht legitimieren uns zur Abmahnung von Konkurrenten im vorliegenden Fall. Wir stellen fest, dass fast alle abgemahnten Firmen umgehend reagiert und ihre Vorlagen zur elektronischen Korrespondenz rechtskonform geändert haben. Unsere Intention liegt darin, die Unternehmen für das Thema Pflichtangaben in eMails zu sensibilisieren. Es ist davon auszugehen, dass Kunden bevorzugt bei Anbietern lokaler Märkte kaufen. Wird in eMails nicht deutlich kommuniziert, aus welchem Land die Firma stammt, könnten sich Wettwerbsvorteile abzeichnen.


ITB: Geht es Ihnen nur darum, mit den Abmahnungen schnelles Geld zu verdienen, denn immerhin verlangen Sie knapp 150 Euro Aufwandsentschädigung?

Lamberti: Wir verdienen unser Geld mit Telekommunikationsdienstleistungen und IT-Services, nicht mit Abmahnungen. Kein Unternehmen wird durch die Zahlung wirtschaftlich gefährdet. Ebenso hätten wir einen Rechtsanwalt mit den Abmahnungen beauftragen können, der verpflichtet gewesen wäre nach dem „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ abzurechnen. Ich denke, dass wir diesbezüglich einen gesunden Mittelweg gefunden haben. Dies verdeutlicht sich vor allem darin, dass wir abgemahnten Firmen gegenüber bereits angezeigt haben, dass wir auch modifizierte Unterlassungserklärungen akzeptieren und die Aufwandsentschädigung in voller Höhe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen werden. Liefert uns ein Unternehmen ein Nachweis darüber, dass es einen Betrag einer gemeinnützigen Organisation hat zukommen lassen, so werden wir dies genauso akzeptieren.


ITB: Wieviele und welche Firmen haben Sie denn mittlerweile abgemahnt?

Lamberti: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder die Anzahl noch die Namen der abgemahnten Unternehmen bekanntgeben. Sicherlich ist dies auch im Interesse der von uns abgemahnten Firmen.


ITB: Man könnte vermuten, dass diese Abmahnungen von ihnen eine von längerer Hand geplante Aktion waren. Denn Sie haben Angebote von den Webhostern eingeholt, um diese dann nach der Antwort per eMail abzumahnen – sind also mehr offensichtlich mehr als rein zufällig über die eMails gestolpert.

Lamberti: Entgegen etwaiger Vermutungen kann ich Ihnen versichern, dass wir bei Iglusoft keinen Planungsstab Abmahnungen beschäftigen. Wir sind im Rahmen der Angebotsanforderung auf die massiven Verstöße der Konkurrenz durch Zufall gestoßen. Erst daraufhin folgte der Beschluss, gegen derart rechtswidriges Verhalten vorzugehen. Keineswegs erfolgte die Einholung der Angebote von Webhostern mit dem Ziel, diese dann abzumahnen. Die Einholung der Angebote ist und war ernst gemeint und wir haben Interesse an diesen Angeboten.

 

Quelle: http://www.it-business.de/themenkanaele/recht/nach…

 

Ich finde es schon richtig rührend, dass man sich durch die Robin Hood Strategie, nimm es den armen und gib es den Reichen nun einen Namen machen möchte.

Was ist denn mit den ganzen Abgezockten Privatleuten die sich bei der Verbraucherzentrale die Seele aus dem Bauch heulen?

 

Wir werden berichten

Telemediengesetz

Die Bundesregierung hat anfang diesen Jahres ein neues Gesetz verabschiedet welches neu noch als Telemediengesetz genannt wird, aber auch bereits schon als das Internetgesetz gehandelt wird.

Zusammenfassend kann man sagen, dass dieses Gesetz für Abmahnanwälte wieder viel Boden schaffen wird, denn das Gesetz gibt vor, dass eine Datenschutzerklärung dem Nutzer übersandt werden muss, bevor er die Internetseite betritt.
Derzeit kann ich mir das nur mit einer Vorschaltseite erklären, denn ein PopUp würde hier seinen Dienst bei Abschaltung von JavaScript versagen.

Wie das nun letztenendes ausgelegt wird, denke ich werden wieder die Gerichte entscheiden müssen. Leider wird es so kommen dass der kleine Mann dann wieder mit Anwaltsbriefen rechnen muss, obgleich er nur einen Privaten Blogg betreiben will und keinerlei kommerzielle Absichten hat.

Hintergrund des Gesetzes ist die bessere Mitteilungspflicht an den User, dass im Hintergrund Daten über seinen Besuch gespeichert werden, was allein schon durch den Besuch auf der Internetseite geschieht, zB durch einen Logeintrag im Apache Webserver Log. Auch wenn Kontaktmöglichkeiten über einen Formmailer möglich ist, als auch zB Registriermöglichkeiten.

Das Gesetz ist derzeit noch nicht rechtskräftig bzw. für die Allgemeinheit gültig, denn laut Wikipedia hat dies erst seine Gültigkeit wenn,

Das Telemediengesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder in Kraft tritt. Damit wird es erst gültig, wenn das letzte der 16 Bundesländer dem Staatsvertrag zustimmt.

Weitere Informationen gibt hier die Wikipedia Foundation Inc unter nachfolgendem Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz

Werden wir sehen was daraus wird.

Ich habe mir heute ausgiebig das Bundestags TV zum Thema Gesundheitsreform angesehen. In den Nachrichten werden leider die gesamten Debatten nicht wieder gegeben so dass ich hier dann lieber die Live Übertragungen betrachte.

Um hier jetzt im Detail auf die Reform einzugehen würde den Blog sprengen.

Am treffendsten hat es aus meiner Sicht Dr. Gregor Gysi (Partei der Linken) formuliert:

Die Gesundheitsreform ist aus meiner Sicht mit einer Kasko Versicherung für ein Auto zu vergleichen.

Habe ich viel Geld so kann ich mein Auto Vollkasko versichern lassen, habe ich weniger so wird

es nur eine Teilkasko Versicherung werden.

Aber! Es gibt einen Unterschied! Mit einer Kaskoversicherung versichere ich NUR mein Auto,

mit der hier vorgestellten Versicherung versichere ich aber meine Gesundheit

(Aussage sinngem. wiedergegeben)

So seien wir also auf die neuen Krankenkassen-Teilkasko-Mobilfunktarif-Verträge und Angebote gespannt, vorausgesetzt die Reform wird nicht von den Roten Roben als verfassungswidrig anerkannt und damit über den Haufen geworfen.

Für mich als Unternehmer und auch Anhänger der CDU/CSU sehe ich aber der Reform positiv entgegegen, vorallem weil a) einmal die Kosten endlich offen gelegt werden sollen b) jeder Mensch in Deutschland einmal versichert werden soll.

Nun einige werden nun mehr oder minder etwas seltsam drein schauen. Vorallem jene welche, die bereits den Abmahnlauf der Schramm e.K. mitbekommen haben.

Es ist richtig, dies leugne ich auch zu keinem Zeitpunkt, dass ich selbst bereits abgemahnt habe. Darunter waren Unternehmen verschiedener Größen und Eigenschaften aus dem Webhostingbereich vorzufinden.

In der vorliegenden Sache mit IgluSoft nehme ich nun selbst aber jedes Mittel in die Hand um mich dagegen zu wehren. Wie passt das zusammen? – Andere haben Sie doch auch abgemahnt, werden einige fragen.

Nun zu meiner Verteidigung ist zu sagen:

1)

Ich habe die Abmahnungen nicht mittels Serienbrief oder Massenhaft versendet. Dies waren Unternehmen die beim üblichen Markterforschungswege aufgefallen waren.

2)

Ich habe mich zu keiner Zeit an den Abmahnungen bereichert, da ich einen externen Anwalt eingeschaltet habe, der noch nicht einmal in der gleichen Stadt gewesen ist bzw. ist

3)

Ich habe den Unternehmen vorher die Chance zu geben sich zu äußern. Sofern dies nicht geschehen war wurde daraufhin der Rechtsweg bemüht.

4)

Ich habe die Abmahnungen nie aus Profitgier in der Hoffnung vom RA der mich vertritt etwas zu erhalten, noch aus dem blanken Machtgehabe wie es einige mir minor differenzialisierte humanoide Erscheinungsformen praktiziert haben, erwirken lassen.

 

Ich habe meinen Teil der Sache aber gelernt, Abmahnungen sind ein Mittel welches in Deutschland leider viel zu leicht ergriffen werden kann. Aufgrund von fehlenden Versicherungen und Kapitalsdecken mancher Kleinunternehmer kann hier schnell ein Unternehmen durch eine einfache Rechtshandlung in den Ruin getrieben werden.

Der Gesetzgeber wäre meines Erachtens verpflichtet hier einen Riegel vorzuschieben und eine Begrenzung der Streitwertshöhe einzuführen. Dies wurde für den Privaten Bereich bereits erledigt, allerdings auf eine falsche Art und Weise. Es wurde der Kostenerstattungsanspruch gedeckelt, nicht aber die Höhe des Streitwertes.