“Twitter verpflichtet sich zu besserem Datenschutz”, titelten die Süddeutsche und Heise kürzlich. Ein Titel, der meiner Meinung nach nicht stimmt. Hier würde sich als Titel wohl eher “Twitter wurde zu besserem Datenschutz verdonnert” eignen, denn Twitter wurde von der Federal Trade Commission -immerhin eine US Behörde- zu schärferen Sicherheitsmaßnahmen verdonnert. “Wenn ein Unternehmen seinen Nutzern verspricht, dass ihre persönlichen Daten sicher sind, dann muss es dieses Versprechen auch einhalten”, so David Vladeck, der die Verbraucherschutzbehörde vertritt.

Insbesondere die zu simplen Administrator Passwörter von Twitter wurden von der Behörde bemängelt, durch welche es nach Festellung der Behörde gelungen war, Anfang 2009 die Kontrolle über die komplette Webseite zu übernehmen.

Der eindringling, der sich Zugriff zu Obama’s Twitter Account verschafft hatte, ist in einer Donnerstag endenden Verhandlung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er gab an, persönliche Daten über Mitarbeiter von Twitter gesammelt zu haben und daraus auf deren Passwörter geschlossen zu haben – erfolgreich, in einem Fall.

Die Behörde will die Umsetzung zu der Sie Twitter verdonnert hat überwachen, wobei Twitter betont, die meisten Dinge bereits schon vorher umgesetzt zu haben.

Zensus 2011

Klammheimlich wurde 2009 das Zenusgesetz verabschiedet, so dass die wenigsten davon wissen. 2011 steht eine neue Volkszählung an. Bei dieser Volkszählung wird allerdings nicht wie erwartet jeder vorgeladen und gezählt, sondern es werden die Daten verschiedener Datenbanken zusammen geführt. Genau dabei liegt aber die Gefahr, allein Daten miteinander zu verknüpfen sollte die Datenschützer auf den Parkett rufen. In Deutschland wird das registergestützte Zenusverfahren durchgeführt werden, dabei werden die Daten aus den Melderegistern sowie der Bundesagentur für Arbeit erhoben. Zusätzlich sollen allerdings Stichproben von einzelnen Bürgern mit der traditionellen Methode (Fragebogen) in denen auch Daten wie Ausbildung etc. abgefragt werden.

Rein rechtlich kann gegen den Zensus ebenfalls was unternommen werden und es geht auch bereits voran: Die Bürgerrechtsorganisation FoeBuD hat am gestrigen Dienstag, 12.00 Uhr begonnen Unterschriften für die Unterstützung einer Verfassungsbeschwerde zu sammeln.

Nach wenigen Stunden waren es bereits über 1500 Zeichner, Tendenz steigend.

Unter zensus11.de kann jeder bis 12.Juli 2010 mitzeichnen und sich gegen den Zensus aussprechen.

Auch die Piratenpartei beschäftigt sich mit dem Zensus und hat bereits im Wiki erfasst, wie ein Zensusdatensatz zur Übermittlung aussehen wird. Weitere Infos unter http://wiki.piratenpartei.de/Zensusdatensatz

Clouds und persönliche Daten

Thilo Weichert, einer der einflussreichsten Datenschützer kritisiert, dass bestehende Cloudangebote fast durchgehend nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar wären. Fazit: Keine personenbezogenen Daten in den “Wolken”

Clouds werden immer beliebter, nach dem Amazon mit seiner EC2 den Vorstoß dafür gemacht hat. Der Vorteil bei solchen Wolken ist dass durch den Zusammenschluss mehrerer Rechner zu einer einheitlichen abstrahierten Infrastruktur welche über das Netzwerk entweder große Datenspeicher, Programmpakete oder Programmierumgebungen bereit stellen. Durch die Virtualisierung, welche die Basis der Wolke bildet, wird ausserdem ermöglicht dass Webservices vollautomatisch erzeugt und gewartet werden können; eine Verringerung der Mensch-Maschine-Interaktion stellt sich zunehmend ein. Cloud Computing hat einen weiteren Vorteil: Alle Kapazitäten werden dynamisch bereit gestellt, sprich CPU Leistung, RAM und Plattenplatz. Die Illusion der unendlichen Ressourcen die man nach belieben nutzen kann, wird damit ein Stückchen greifbarer.

Doch wie verhalten sich Clouds bei personenbezogenen und damit schützenswerten Daten?

Tatsächlich ist eine Cloud für den Benutzer nicht weiter definiert. Das einzige was er weiss ist, dass viele Rechner durch Virtualisierung zusammen geschlossen wurden und ihm quasi eine beinahe unendlich große nutzbare Rechenleistung zur Verfügung stellen. Wer auf der Cloud zudem sich bewegt, wo die Rechner physikalisch betrieben werden, bleibt dem Benutzer verwehrt. Er begibt sich mit dem ersten Schritt auf die Wolke auch in einen Nebel wenn es um die technischen Details geht.

Am Beispiel von Amazon verhält es sich nun so, dass die Server in unterschiedlichen Ländern betrieben werden, laut der Amazon Webseite stehen diese Server in: Virginia, California, Irland und Singapur. Kein Server davon steht in Deutschland und wäre damit auch deutschen Gesetzen unterworfen.

Und genau da liegt der Knackpunkt. Vor allem in den USA aber auch in anderen Staaten ist es möglicherweise den Ermittlungsbehörden erlaubt auf solche Clouds zu zugreifen. Wenn nun dort personenbezogene Daten oder gar Buchhaltungsinformationen eines Unternehmens lagern, mag man sich nicht ausmalen was mit den Daten passiert – nein man bekommt es noch nicht einmal mit.

Die Preise für solche Wolken liegen dennoch im Centbereich und sind für einige lastintensive wie auch netzwerkintensive Anwendungen durchaus interessant. Mein Tipp: Schütze Deine Daten durch Verschlüsselung. Gerade die Algorithmen Blowfish und AES haben sich durch besondere “Haltbarkeit” bewährt und werden auch von Banken eingesetzt. Abschließend sei erwähnt, dass man auf solchen Clouds generell nur unwichtige Daten oder Testdaten verarbeiten sollte, solange der Anbieter a) nicht in Deutschland ist und b) ein entsprechendes Vertrauensverhältnis vorweisen kann, dass die Daten auf den Systemen auch wirklich sicher sind.

Parteischädigung deutlich gemacht…

… am Beispiel Sarrazin. Jeder der in der letzten Zeit die Medien um den umstrittenen Exsenator Thilo Sarrazin verfolgt hat, wird die Frage nach Parteischädigung anhand seiner Äusserungen über Kopftuchmädchen und anderen Entgleisungen mit Ja beantwortet haben. Als Piratenparteimitglied hat man diese Frage nicht nur bejaht sondern das Ja gleich über alle Berge und Täler geschrien.

Warum das so ist?
Nun, wie ich neulich auch getwittert habe, die einen haben Sarrazin, die anderen Aaron König – jeder hat so sein Päckchen zu tragen. Bei beiden wurden Äusserungen festgestellt die nicht mit der Parteiseele übereinstimmten, beide wurden mit den drohenden Buchstaben PAV bedroht, im Fall Sarrazin kam es sogar zur Verhandlung, bei den Piraten wurde ein Klageantrag kurzerhand per Wiki erstellt, dass dieser allerdings a) substantiiert genug und b) ordentlich dem Schiedsgericht zugegangen ist sei dahin gestellt.

Die Landesschiedskommision der SPD hat nun ein Urteil gefällt und ich finde, dass man sich dieses genau durchlesen sollte, vielleicht denkt der ein oder andere Pirat noch einmal nach, bevor er nach Parteiausschluss schreit.

Im Urteil der Schiedskommission wurde bestätigt, dass Rassismus innerhalb der SPD nicht geduldet werde, Sarrazins Äußerungen aber die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen würde, da er im Falle der Kopftuchmädchen sich rein auf Araber und Türken bezogen hätte, die eine “produktive Funktion für den Obst- und Gemüsehandel” hätten und zudem ständig “neue Kopftuchmädchen” produzieren würden. Die Definition des Rassismus erfordert es darüber hinaus, dass alle Migrantengruppen gleichermaßen abgewertet werden; Sarrazin hob aber hervor, dass Vietnamesen und Osteuropäer integrationswillig seien, brächten überdurchschnittliche Erfolge in zweiter Generation zu Tage. Bei Juden stellte er sogar einen 30 Punkte höheren Intelligenzquotienten dar.

Er hatte es in seiner damaligen Aussage also lediglich auf Araber und Türken abgesehen.

Das Schiedsgericht kritisierte weiter, dass Sarrazin auf den ersten Blick gegen das Menschenbild des Grundsatzprogramms verstoße: Seine Äußerungen zeugten “von einem sehr pessimistischen Menschenbild”, er gebe nämlich 20 % der Bevölkerung verloren und sei der Meinung, diese müssten sich “auswachsen”. Die Schiedskommission beanstandete im Gegenzug die Äußerungen Sarrazins nicht, dass alle zugezogenen Ausländer auch die deutsche Sprache beherrschen müssten. In der Entscheidung ist zu lesen: “Die Praxis anderer anerkannter Rechtsstaaten, wie etwa der Vereinigten Staaten, die ein anderes System des Zuzugs praktizieren, sollte auch innerhalb der SPD offen diskutiert werden können.”

Und wo ist nun die Parallele zur Piratenpartei?

Das ist einfach: Wie ich schon früher geschrieben habe, erlebe ich immer wieder, dass sobald ein Parteimitglied gleich welchem Organ es angehört, eine Äußerung oder Handlung macht, die der Parteibasis widerfährt, direkt nach Parteiausschluss, Rauswurf und drastischen juristischen Maßnahmen gebrüllt(!) wird. Dabei wird vor allem das Wort: Parteischaden, als universelle Waffe verwendet um ein Argument für den Rauswurf zu haben. Doch was ist letztlich Parteischaden? Über diese Begrifflichkeit sollten sich viele erst einmal bewusst werden. Gerade das Beispiel Sarrazin zeigt, das selbst solche krassen Äußerungen die er vom Stapel gelassen hat, eben nicht als Parteischädigung gewertet wurden und damit den Rauswurf aus der SPD befürwortet hätten.

Was ist also Parteischaden?

Um Parteischaden festzustellen, muss man sich auf die Suche nach dem Schaden machen. Als Beispiel könnte ich mir nun vorstellen, dass es zu einer Handlung kommt die schwerwiegend gegen die Parteidogmen der Piratenpartei verstoßen; die Presse dies aufnimmt und uns durch den Dreck zieht.
Und mit Presse meine ich nicht solche Gülleblogs wie Fix!MBR (auf Link extra verzichtet), sondern auf Presse (Spiegel, FAZ, …).
Ferner ist eine Schädigung eingetreten, wenn massenhaft aufgrund der geschehenen Handlung Mitglieder austreten und auch bei Versuchen hier noch gütliche Gespräche zu führen, diese auch nicht wieder eintreten. Unter massenhaft verstehe ich im Übrigen mehr als 10 ;). Ein weiteres deutliches Signal kann sein, wenn die Landesverbände sich geschlossen von dieser Handlung distanzieren, es also zu einer Abstandshaltung durch Verbände und Gliederungen kommt.

Jeder, dem nun eine Handlung oder Aussage in Zukunft missfällt möge bitte vorher sich die Frage im Geiste stellen: Wo ist der Parteischaden und wie weise ich diesen nach?

Erst wenn diese Frage einwandfrei beantwortet werden kann, man die Beweise dafür gesichert und eine Klageschrift auch substantiiert wäre, sollte zum Wort Parteiausschluss und Parteischaden greifen, alles andere ist reine Demagogie, die uns vermutlich mehr schadet als die eigentliche Handlung – Warum das so ist werde ich in meinem baldigen Blogeintrag “Ursache und Wirkung in der Piratenpartei” noch einmal genauer klarstellen.

Weserspucker Pöbelknechte

Dieser Begriff fiel mir just in dem Augenblick ein, als ich über Twitter nachfolgendes Bild in meiner Timeline wahrnahm:

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Das in dem Artikel geschriebene ist der geistige Erguss eines kleinen Pöbelknechts der scheinbar nicht nur schlecht informiert sondern auch noch derartig politisch ungebildet ist, dass ein solcher Beitrag verfasst wurde. Der Chefredakteur der Zeitung kann einem richtig leid tun, wenn er zu seinen Mannen einen solchen Autoren zählen muss. Ich habe mir nun schnell eine Email zur Hand genommen und folgende Zeilchen verfasst:

Sehr geehrter Herr Lohmann,
sehr geehrter Herr Götte,
sehr geehrte Damen und Herren,

soeben habe ich Ihren in meinen Augen ketzerischen Artikel über die Piratenpartei Deutschland in ihrem Blatt "Wesersprucker" wahrgenommen. Es ist schockierend, dass ein solcher Artikel überhaupt über die Prüfungen durch die Redaktion hinaus, es geschafft hat in den Druck zu gelangen.

Die in dem Artikel vorgebrachten Äußerungen stellen für mich zum einen eine massive Beleidigung dar, da Sie die Piratenpartei in Verbindung mit Pädophilie und Päderasten in einem Satz nennen, zudem stelle ich aber auch die Verletzung des rechtsstaatlichen Gebots der Unschuldsvermutung für unser Parteimitglied Jörg Tauss fest. Von den abwertenden Andeutungen gegenüber internetaffiner Menschen, möchte ich hier gar nicht weiter sprechen, da es ihnen aus meiner Sicht nicht geschadet hätte, vorher noch einmal in die Bücher zum Leitfaden für Qualitätsjournalismus zu "glotzen", dem es scheinbar ihrem Autoren sowie der Redaktion gehörig fehlt.

Zu den Beleidigungen sei angemerkt, dass Sie sich damit lückenlos in die Reihen der Ex-Familienministerin von der Leyen oder Herrn von und zu Guttenberg einreihen, der all jenen unterstellt hat, dass selbige pädophil sein könnten, die lediglich in der Lage seien ihren PC derart zu bedienen, dass eine Umgehung der DNS Sperren für kinderpornographische Inhalte möglich ist. Es ist weiterhin bedauerlich, dass hier nicht auf Qualität in der Recherche wert gelegt wurde, sondern reine Polemik das "Geschreibsel" bestimmt hat. Ob dies ein gutes Licht auf ihr "Blatt" wirft sei dahin gestellt; schon jetzt sehe ich aber den Namen darin begründet, dass Sie scheinbar vorgeben was mit diesem Papier am besten zu tun ist: einfach darauf zu spucken und in die Weser oder vergleichbares Abwasser zu werfen.

Hinsichtlich der Missachtung der Unschuldsvermutung zu unserem Parteimitglied Jörg Tauss, verliere ich wenigstens die Worte, dass solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist, eine mediale Verurteilung, wie diese bereits geschehen ist, verachtungswürdig ist. Ich hoffe, dass sofern Sie selbst einmal in Verlegenheit hinsichtlich eines Vergehens gelangen, ihnen nicht selbiges widerfährt.

Mit freundlichem Gruß

Dominique Schramm
Parteimitglied

Mal sehen ob auf diese Email eine Erwiderung eingeht, gerne werde ich dazu wieder berichten.