Deutschland hielt den Atem an. Heute um 10.00 Uhr war die Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorgaben selbst kommen dabei von der EU, die eine Speicherung zu Strafverfolgungszwecken erlassen hat, wie diese umgesetzt wird obliegt aber wieder den Ländern selbst. Deutschland hat hier durch die Regelungen in den §§113a,b TKG allerdings zu viel zur Speicherung veranlasst.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Urteilsverkündigung festgestellt, dass

1. Die Gesetze in der derzeitigen Form verfassungswidrig und damit nichtig sind

2. Die bisher gespeicherten Daten sämtlich zu löschen sind

Damit ist die Vorratsdatenspeicherung gekippt, die Daten müssen gelöscht werden und die Aktivisten die jahrelang gegen dieses Vorhaben gekämpft haben, ernten einen dicken Sieg am Punktekonto. Auch ich habe mich an der Verfassungsbeschwerde als einer von über 34000 Beschwerdeführern beteiligt. Besonderer Dank gilt aber vor allem dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die bis zur Selbstaufgabe tag täglich mit Infoständen und vielen Aktionen gegen dieses Vorhaben gekämpft haben.

Dennoch, um die Euphorie ein wenig zu bremsen, wird eine Form der Speicherung von Verbindungsdaten auf uns zukommen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die bereits verabschiedeten Gesetze, mit dem stärksten Mittel, nämlich der Nichtigkeitserklärung, gekippt, einer generellen Nichtigkeit der Richtlinie die aus Brüssel stammt, folgt das Gericht nicht. So muss jetzt unter den strengen Vorgaben, die das Gericht gegeben hat, eine neue Version der Vorratsdatenspeicherung aufgelegt werden, die dann aber ausschließlich im Rahmen der Strafverfolgung zu nutzen ist. Das bedeutet, dass bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines schweren Verbrechens durchaus die Speicherung stattfinden kann und aus meiner Sicht auch soll, eine verdachtsunabhängige Speicherung ist und bleibt aber unzulässig.

Zur Speicherung von Verbindungsdaten bei Verbrechen habe ich persönlich nichts, aber auch da, und diese Vorgaben machte auch das Bundesverfassungsgericht, haben Regularien zu gelten, die einen besonderen Umgang mit diesen Daten beschreiben. Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung nun erst einmal vom Tisch ist, so werden wir Piraten und auch der AK Vorrat dennoch weiterhin die Sache im Blick haben, damit nun nicht unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung nicht doch wieder eine ähnliche Art der gekippten Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden wird.

Schnell von Board gegangen

Genau diese Gedanken ereilten mich, als der selbsternannte Forenretter “BorisK” in einem kurzen und knappen Beitrag im Forum der Piratenpartei mitteilte, dass er als Mod nicht mehr zur Verfügung stünde. Als Grund für sein Ausscheiden nannte er einen Blogbeitrag. Dort lesen wir:

Ich denke das ich Stolz sein kann auf das was ich erreicht habe, ich habe mit geholfen das untragbare Leute nicht mehr im Team sind, das einige User wieder entsperrt werden, und und und.. Ich möchte hier gar nicht erzählen was ich alles gemacht habe.

Wenn ich diese Zeilen lese dann spucke ich Gift und Galle, denn der gleiche Mod war in einem anderen Thema noch als Befürworter der Todesstrafe zu lesen:

Aber ich finde die Todesstrafe bei manchen Straftaten okay wie z.B. Mord oder Misshandlung von Kindern.
Quelle: http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?f=2&t=14719
(Wer glaubt den Beitrag editieren zu können, kann dies tun, ich habe eine Sicherheitskopie davon)

Auch sein Denunziantentum innerhalb des Moderatorenteams gegen alle und jeden lässt er natürlich weg. Denn wenn es darum ging den Globalmod Arvid zu bashen war Borisk immer vorne mit dabei, der sich sogar nicht zu schade war in anderen externen Foren, in denen Arvid angeblich ebenfalls beteiligt gewesen sein soll, zu suchen und dortige Beiträge heraus zu fischen, die er ihm natürlich auch wieder vorgehalten hat.

Aus diesem Grund erkenne ich ihm jeglichen Ruhm hinsichtlich seiner Taten im Bundesforum der Piraten ab, denn jemand der in Deutschland und als Pirat sowie “Verantwortlicher für die Regio. Germersheim” der Piratenpartei die Todesstrafe befürwortet, gehört abgeschafft. Wie gut, dass er dies nun selbst getan hat.

Derzeit in aller Munde: Die Nacktscanner. Die Nachrichten sind voll davon. Jeder regt sich über dieses Thema auf, eine Schlagzeile jagt die andere.

Die Briten sind nun auf eine ganz skurile Idee gekommen, wie man den Apparaten den Garaus machen könnte: Nacktscanner verstoßen bei Minderjährigen gegen herrschendes Recht. Sogar die Regierung räumt hier rechtliche Probleme ein.
Ist das nun die Wende der Diskussionen auch in Deutschland? Wann wandern die ersten britischen Ärzte in den Knast, weil sie mit Ultraschall- und Röntgengeräten Kinder untersuchen und davon Aufnahmen anfertigen?

Nebenbei: Bei Golem habe ich aus dem dortigen Beitrag herausgelesen, dass es eine Möglichkeit gibt, die Bilder zu speichern. Der Bediener des Gerätes bekommt eine modifizierte Version zu Gesicht, in der der Intimbereich unscharf gemacht ist, das Gerät selbst hat aber eine RAW Version des Bildes. Gerade für Prominente die sich literweise Silicon in alle möglichen Körperregionen, neben Botox einspritzen lassen, dürften einen riesen Bogen um die Geräte machen, denn dort wird alles unverblümt angezeigt. Man stelle sich nun vor, diese Bilder geraten in die falschen Hände. Ein Festmahl für die Klatschpresse! Exklusive Nacktscanner Bilder des Promis XYZ, ganz unverblümt.

Sieht man vielleicht sogar Implantate im Scanner? Und vor allem: Bergen die Tetraherz-Strahlen gesundheitliche Risiken?

Alles in Allem frage ich mich, warum bisher noch niemand auf die Idee gekommen ist, dass für Terror Flugzeuge vielleicht schon gar nicht mehr interessant sind, sondern vielmehr morgen 4 mit großen Mänteln gekleidete Herren in die U-Bahn einsteigen und darunter neben der Kleidung noch einen bombastischen Gürtel tragen. Wo sind da die Nacktscanner die uns vor Terror schützen? Richtig – weit weg. Und ich hoffe auch das dies weiterhin so bleibt, bevor noch jemand auf die Idee kommt das um zu setzen. Videokameras haben wir ja schon zum “Schutze” des Bürgers in den U-Bahnen hängen, doch wenn mir während der 4 minütigen Fahrt im letzten Wagon mir jemand etwas über den Deckel zieht und mich ausraubt, wird mir die Kamera nicht viel helfen ;)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss vom 07.07.2009 – 1 BvR 1164/07 – veröffentlicht. Danach muss die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“ (VBL) hinterbliebenen Lebenspartnern dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren wie hinterbliebenen Ehegatten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des „Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland“ (LSVD):

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zur Begründung der Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, so das Gericht, sei der Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht ausreichend. Der besondere Schutz durch Artikel 6 Abs. 1 GG rechtfertige keine Diskriminierung. Da es um die Ungleichbehandlung von Personengruppe gehe, sei eine Ungleichbehandlung nur in engen Grenzen möglich.

Die Gleichbehandlung sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG geboten. Aus dem Auftrag und der Befugnis, die Ehe zu fördern, gehe kein Recht zur Benachteiligung einher, da die Pflichten gleich und die Partnerschaftsformen vergleichbar seien. Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück, da nicht jede Ehe auf Kinder angelegt ist. Gleichzeitig betont das Verfassungsgericht, dass auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen.

Die Erwägungen des Gerichtes gelten in gleicher Weise für alle anderen Benachteiligungen von Lebenspartnern. Da Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie Ehegatten, müssen sie auch bei allen Rechten gleich behandelt werden.

Der LSVD hat deshalb umgehend die Verhandlungskommission von CDU und FDP gebeten, im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, dass die Koalition das gesamte Bundesrecht auf der Grundlage des neuen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts überprüfen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von Lebenspartnern abbauen wird.

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt natürlich auch für das Recht der Bundesländer sowie die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe. Jetzt ist endlich Schluss mit der Diskriminierung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger Deutschlands!

Das Urteil (1 BvR 1164/07)

(via LSVD Newsletter)

Globales Interpol by Kaspersky

“Jeder Nutzer muss im Internet identifizierbar sein”, diese Aussage könnte so vom Antivirenhersteller Kaspersky Labs, besser gesagt seinem Gründer Eugene Kaspersky stammen. Wortwörtlich hat er das nicht gesagt, allerdings gemeint. Nach seiner Vorstellung dürfe das Internet nicht länger anonym sein, sondern jeder Benutzer des Internets muss eindeutig identifizierbar sein.
Damit wird der Ruf nach Internetpässen, Globalen Interpols als auch starke Überwachung laut. Nach Auffassung Kasperskys war das Internet nie dazu gedacht überhaupt netzneutral zu sein, denn als es ursprünglich erfunden wurde, war dies nur ein kleiner Kreis von Menschen die es genutzt haben. Und dabei hätte es auch bleiben sollen, denn Eugene Kaspersky ist der Meinung, dass die Vorstellung des Internets an die Öffentlichkeit ein großer Fehler war.

Bei diesen Worten würde unser Rolli jubeln vor Freude, denn es spielt den Ball genau in seine Richtung. Mir als Internetnutzer dreht es dabei nur den Magen herum. Ausserdem zeigt es auch, dass man scheinbar nicht verstanden hat, dass das Internet keineswegs anonym ist. Man hinterlässt genug Spuren, gewollt (zB durch diverse Soziale Netwerke) oder ungewollt (durch Analytictools die die IP mitloggen). Auch frage ich mich wie die ganzen “Raubkopierer” vor deutschen und amerikanischen Gerichten verknackt werden konnten wenn das Internet doch so anonym ist.

Das die Firma Kaspersky heute wahrscheinlich russische Gieskannen verkaufen würde, weil es ja keine Hacker und Virencoder gäbe, sieht Eugene scheinbar auch nicht. Denn wer ist schon so verrückt und setzt in einem überwachten und mit Internetpass betretenen Internet einen Virus aus, da kann man auch direkt vor der nächsten Polizeidienststelle mit einem Schild um den Hals tanzen auf dem groß geschrieben steht: “Buchtet mich ein, ich wars”.

Dem Zwang nach Überwachung aber noch nicht genug, Eugene geht einen Schritt weiter. Alle Länder auf dieser Welt müssten ein internationales Abkommen treffen, dass sie sich der Überwachung beteiligen, denn sonst werden diese vom Netz getrennt und dürfen nicht mehr online. Erpressung 2.0 nenne ich soetwas, bzw. hat da wohl jemand zu viel ScFi Filme gesehen, denn ansonsten kann ich mir solche seltsamen Vorstellungen nicht erklären.

Wie gut dass diese Vorstellung nur ein Interview war und nicht so schnell Realtität werden wird, auch wenn die Bundesregierung schon über Internetpässe nachgedacht hat.