StudiVZ wirft PriatenPartei raus

Der Social Networks Diensteanbieter StudiVZ hat die Piratenpartei aus dem Verzeichnis geworfen und lediglich auf Punkt 5 des Verhaltenskodex verwiesen.

Seit einiger Zeit bietet StudiVZ den großen Parteien an, eigene Profile zu erstellen. Von dieser Möglichkeit machen bereits einige Parteien, wie CDU/CSU, SPD und Bündnis90/Grüne Gebrauch. Auch die Piratenpartei Deutschland hatte ein solches Profil. Betonung liegt hier auf “hatte”, denn das Profil wurde einfach gelöscht – auch wenn die Gruppe Piratenpartei weiterhin existiert und laut Heise rnd 1000 Mitglieder hat. Als die sog. Parteiprofile gestartet sind, äusserte sich Markus Berger-de León dahingehend, dass man rechtsextremen Parteien keinen Nährboden gewähren werde. Piratenpartei und rechtsradikal ?! Mit Sicherheit nicht. Auch andere kleinere Parteien wie die Junge Union BaWü oder der RCDS Oldenburg und Hamburg sind noch weiter auf der Plattform vertreten.

Die Piratenpartei hat hierzu bereits eine Pressemitteilung abgeben.

Aufstand des kleinen Mannes

Die Datenkrake Google ist seit einiger Zeit bereits eifrig beschäftigt unsere Strassen und Orte bis in den letzten Winkel ablichten zu lassen.
Dabei wird das Bildmaterial dann für Google Maps und StreetView verwendet.

In Deutschland stehen nun die norddeutschen Gemeinden auf und wehren sich gegen diese Ablichtung der Datenkrake. Anfangs hat nur die Gemeinde Molfsee die Revolution angeführt, weitere Gemeinden folgen nun.

Eigenheimsbesitzer fühlen sich durch das virtuelle Sightseeing-Projekt bedroht. “Es werden personenbezogene Daten gesammelt und ins Internet gestellt. Das geht so nicht”, urteilt Marit Hansen, Informatikerin und stellvertretende Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein.

Auch andere Datenschützer haben das Vorgehen von Google bereits bedenklich bezeichnet, daher ist dieser Ausruf eigentlich nichts Neues. Neu ist allerdings, dass die Gemeinden der Datenkrake nun den Krieg ansagen wollen. Auch in den USA gab es bereits Proteste gegen die Datenerfassung, sind aber mehr oder weniger im Sande versunken (zumindest kam nicht mehr dabei heraus).

Der CDU Fraktionschef Reinhold Harwart sieht aber in der Ablichtung der Strassen durch Google noch eine weitere Gefahr ausser die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Er prognostiziert sogar, dass dadurch die Kriminalitätsrate steigen könne, denn auf den Bildern “sei ja alles zu sehen” und öffnet damit Verbrechern Tür und Tor zu unseren Häusern.

Rechtlich ist das Fotografieren ganzer Strassenzüge aber nicht verboten. Die Gemeinde Molfsee mit Ihren 4’800 Einwohnern will sich deshalb mit einem Trick helfen und eine Sondernutzungserlaubnis von Google einfordern. Diese Sondernutzungserlaubnis will man von Google fordern, sofern das Unternehmen eine solche dann Beantragen wird, soll der Antrag abgelehnt werden und damit das Fotografieren unterbunden werden.

Mittlerweile ist auch Lübecks Innensenator aufgewacht und will rechtliche Möglichkeiten gegen den US Internetkonzern prüfen lassen. Er fürchtet ebenfalls wie sein Molfsee’er Kollege dass die Daten zu Kriminalitätszwecken missbraucht werden könnten.

Der Bundesdatenschützer Peter Schaar hat bereits im Juli diesen Jahres eine gesetzliche Grenze für das Projekt von Google gefordert. Die Rundum Bilder sollen nur nach vorheriger Einwilligung der Anwohner und Passanten veröffentlicht werden, denn die Bilder seien probellos mit Adressdatenbanken, Satelitenfotos und weiteren personenbezogenen Daten zu verbinden.

“Die persönlichen Lebensumstände werden damit noch intensiver ausgeleuchtet. Geodaten sollten nur nach vorheriger Einwilligung auch wirklich weiterbenutzt werden.”, so Schaar.

Die Aufforderung für besseren Schutz galt auch in Richtigung Bundestag, allerdings wird man dort schon im Plenarsaal schreien müssen, damit dies verstanden wird ;)

SPD und Opposition gegen Schäuble

Nach den Datenmissbrauchsskandalen der letzten Zeit greift die SPD und auch die Opposition den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) an.
So warf der SPD Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss Schäuble vor, im Datenschutzsektor versagt zu haben (eine wirklich frühe Erkenntnis!). Von Tauss wurde er sogar als Totengräber des Datenschutzes bezeichnet, der nun mit Gipfelangeboten in Aktionismus verfällt.

Mit den Skandalen hat sich Schäuble ein eigenes Bein gestellt, das taktisch nicht sehr geschickt war. Durch die systematische Untergrabung des Datenschutzes und den nun verbundenen Skandalen stehen seine Zukunftspläne wie zB das Bundesmelderegister auf der Kippe und wird von breitgefächert abgelehnt, da es einfach nicht notwendig sei.

Vielleicht sind nun endlich einmal ein paar in Berlin aufgewacht, dass es so nicht weitergehen kann!

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Nachdem das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen Montag Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der über 150-seitigen Beschwerdeschrift [1] wird auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.Zur Begründung heißt es, das Gesetz lasse „massive Kommunikationsstörungen“ in Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails von Menschen in Not, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe „die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens“ verloren.

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt. Da die Erfassung und Auswertung der vielen Vollmachten noch nicht abgeschlossen werden konnte, ist die Beschwerde zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. Es handelt sich um den Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, den Bremer Publizisten und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, den Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins “Netzwerk Recherche” Albrecht Ude, den Steuerberater Heinz Raschdorf und den Strafverteidiger Peter Zuriel. Die Beschwerde wird im Namen der weiteren Beschwerdeführer eingereicht werden, sobald die Erfassung der bis zum 24.12.2007 eingegangenen Vollmachten abgeschlossen ist.

Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 ohne Anfangsverdacht protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis Ende 2008 können Unternehmen eine Vorratsspeicherung noch straffrei verweigern [2]. Sodann drohen hohe Bußgelder. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Telekommunikationsanbieter auf, einstweilen auf die Massendatensammlung zu verzichten. Erste Internet-Service-Provider haben bereits angekündigt, 2008 noch keine Daten auf Vorrat zu speichern.

Besorgten Bürgerinnen und Bürgern rät der Arbeitskreis, sich vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

  1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
  2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
  3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [3]. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden kann [4].

Quellen

[1] Die Beschwerdeschrift im Internet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vorratsdatenspeicherung.pdf

[2] Nichtspeicherung ist straffrei: § 150 Abs. 12b TKG, http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0798-07.pdf auf Seite 15.

[3] Datenfrei kommunizieren: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/77/

[4] CD “Freiheit statt Angst”: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/123/113/

Quelle: Vorratsdatenspeicherung.de

Ich habe mir heute ausgiebig das Bundestags TV zum Thema Gesundheitsreform angesehen. In den Nachrichten werden leider die gesamten Debatten nicht wieder gegeben so dass ich hier dann lieber die Live Übertragungen betrachte.

Um hier jetzt im Detail auf die Reform einzugehen würde den Blog sprengen.

Am treffendsten hat es aus meiner Sicht Dr. Gregor Gysi (Partei der Linken) formuliert:

Die Gesundheitsreform ist aus meiner Sicht mit einer Kasko Versicherung für ein Auto zu vergleichen.

Habe ich viel Geld so kann ich mein Auto Vollkasko versichern lassen, habe ich weniger so wird

es nur eine Teilkasko Versicherung werden.

Aber! Es gibt einen Unterschied! Mit einer Kaskoversicherung versichere ich NUR mein Auto,

mit der hier vorgestellten Versicherung versichere ich aber meine Gesundheit

(Aussage sinngem. wiedergegeben)

So seien wir also auf die neuen Krankenkassen-Teilkasko-Mobilfunktarif-Verträge und Angebote gespannt, vorausgesetzt die Reform wird nicht von den Roten Roben als verfassungswidrig anerkannt und damit über den Haufen geworfen.

Für mich als Unternehmer und auch Anhänger der CDU/CSU sehe ich aber der Reform positiv entgegegen, vorallem weil a) einmal die Kosten endlich offen gelegt werden sollen b) jeder Mensch in Deutschland einmal versichert werden soll.