Irgendwie scheint keine sichtbare Ruhe in den Konzern einzukehren, nach Stabswechsel wurde bereits in einigen Teilen der Deutschen Telekom Veränderung angesagt und auch die Serviceoffensive ausgerufen. Nichts desto trotz erschüttert nun die nächste Hiobsbotschaft die Gemüter.

In Zeiten von Stasi 2.0 mit dem Hauptermittler Schäuble möchte natürlich auch die Deutsche Telekom nicht in der Liste der Schnüffler fehlen und hat schon einmal im eigenen Konzern begonnen über die Abteilung Sicherheit ein ausgiebiges Schnüffel Ermittlungssystem zu etablieren.

Hintergrund für die Spitzeleien war das Auffinden von Maulwürfen in der eigenen Firma sowie auch die Abhörung von Journalisten. Damit das Ganze nicht zu auffällig wird, hat man dieses eine externe Berliner Firma erledigen lassen, die ein paar Tausend Datensätze munter abgeglichen hat und bei jedem Treffer ein Bingo rufen durfte. Neben den Journalisten wurden auch gleich noch deren private Kontaktpersonen mit ausgelauscht, ganz im Stile “etz is scho o’zapft”. Bedauerlich für die Personen dies auf diese Weise zu erfahren, dass man nicht nur zu Zeiten der DDR Telefondosen verwanzte sondern dies auch heute noch gängige Praxis ist.

Der Leithammelboss der Firma Rene Obermann gibt sich derzeit betroffen und hat natürlich gleich die schwarzen Roben zur Ermittlung in die Firma eingeladen, allerdings nicht zum Kaffeetrinken und gemeinsam an das Dose lauschen, nein – um genau dies zu verhindern; damit wieder Ordnung und Sicherheit an den betrübten Bürger vermittelt wird.

Denken Sie einmal nach: Sind Sie wirklich der Auffassung dass nur bei der Telekom solche Methoden angewandt werden ? Meinen Sie wirklich dass anhand dieser Aktionen auch Personen abgehört wurden, bzw. ermittelt wurden, die mit der Sache gar nichts zu tun haben ? – Haben Sie sich die Fragen beantwortet ? Gut, dann meine letzte Frage: Wie sicher fühlen Sie sich nun bei Ihrem Telefonanbieter ;)

Föhliches Wechseln

Wenn man trotz entzogener Einzugsermächtigung und somit ohne jegliche Legitimation von einem Bankkonto eine Abbuchung vornimmt dann sollte man sich nicht wundern wenn der Kontoinhaber die Lastschrift zurückgibt und eine Rücklastschrift ensteht.

Das Berliner Unternehmen dass das mit mir gemacht hat hielt es vielmehr für nötig, mir noch eine Zahlungserinnerung mit einem Zuschlag von 6,00 EUR für die Rücklastschrift zukommen zu lassen anstatt sich für den Fehler zu entschuldigen.

Auch nach meiner recht kurz gehaltenden Stellungnahme zu der Angelegenheit und der Zahlung des Rechnungsbetrags welchen man versucht hatte abzubuchen teilte man mir, selbstverständlich ohne Worte der Entschuldigung für den Fehler zu finden, ganz lapidar mit, das man die Forderung in Höhe von 6,00 EUR für die Rücklastschrift Storniert hätte.

Ich glaube ich finde demnächst am besten mal Zeit noch ein paar Schreiben zu versenden wodurch das Unternehmen dann u.U. etwas mehr Aufwand hätte.

Gesetz oder Urteil

Eine intressante Frage ist finde ich, wie man die Vorratsdatenspeicherung mit dem Urteil des Landgerichts Berlin welches dem Bundesministerium der Jusitz die Speicherung von IP Adressen untersagt vereinbaren möchte.

Auch frage ich mich, wie es sich hier mit der Speicherung der IP Adressen durch das BKA verhält, da dieses bereits seit dem Jahr 2001 IP Adressen speichert was aber nun nur noch 6 Monate gestattet ist.

Ist das noch junge Urteil des Landgerichts Berlin nun nichtig und löscht und speichert das BKA zukünftig nur noch für 6 Monate die IP Adressen der Besucher oder kann man nun alle und jeden verklagen und warten bis man ein Urteil bekommt was einem gefällt und gegen das Gesetz wiederspricht?

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Nachdem das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen Montag Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der über 150-seitigen Beschwerdeschrift [1] wird auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.Zur Begründung heißt es, das Gesetz lasse „massive Kommunikationsstörungen“ in Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails von Menschen in Not, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe „die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens“ verloren.

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt. Da die Erfassung und Auswertung der vielen Vollmachten noch nicht abgeschlossen werden konnte, ist die Beschwerde zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. Es handelt sich um den Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, den Bremer Publizisten und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, den Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins “Netzwerk Recherche” Albrecht Ude, den Steuerberater Heinz Raschdorf und den Strafverteidiger Peter Zuriel. Die Beschwerde wird im Namen der weiteren Beschwerdeführer eingereicht werden, sobald die Erfassung der bis zum 24.12.2007 eingegangenen Vollmachten abgeschlossen ist.

Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 ohne Anfangsverdacht protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis Ende 2008 können Unternehmen eine Vorratsspeicherung noch straffrei verweigern [2]. Sodann drohen hohe Bußgelder. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Telekommunikationsanbieter auf, einstweilen auf die Massendatensammlung zu verzichten. Erste Internet-Service-Provider haben bereits angekündigt, 2008 noch keine Daten auf Vorrat zu speichern.

Besorgten Bürgerinnen und Bürgern rät der Arbeitskreis, sich vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

  1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
  2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
  3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [3]. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden kann [4].

Quellen

[1] Die Beschwerdeschrift im Internet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vorratsdatenspeicherung.pdf

[2] Nichtspeicherung ist straffrei: § 150 Abs. 12b TKG, http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0798-07.pdf auf Seite 15.

[3] Datenfrei kommunizieren: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/77/

[4] CD “Freiheit statt Angst”: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/123/113/

Quelle: Vorratsdatenspeicherung.de

Das Land Berlin gegen die TKÜV

Einem Bericht auf Golem.de zufolge wird das Land Berlin wohl gegen die TKÜV welche kürzlich in einer Neufassung vom Bund verabschiedet worden ist vorgehen.

Das Abgeordneten Haus forderte den Berliner Senat auf den Vermittlungausschuss des Bundes anzurufen und damit verbunden auch gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgehen.

Besonders pikant:

Die Linke betont, die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts für Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte seien verfassungswidrig und nicht hinnehmbar. Das Gesetz missachte wesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrung eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Berufsfreiheit.

Ferner hat auch der Arbeitskreis gegen die Vorratsdatenspeicherung nocheinmal die Abgabefrist der Vollmachten für den Rechtsanwalt Starostik verlängert. So können die Vollmachten noch bis zum 24.12.2007 eingereicht werden um sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen zu können. Ich für meinen Teil habe diese Vollmacht bereits abgegeben und werde damit auch ein Teil der Bewegung werden.

Weitere Informationen unter: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/