Zum Gedenken an die Loveparade Opfer

Logo der LoveparadeEs sollte eine Veranstaltung werden, die der Stadt Duisburg und der verbundenen Region vor allem ein Imageplus bringen sollte.

Jahrelang war die Loveparade in Berlin angehalten worden, bis man sie dort nicht mehr haben wollte. Die Loveparade zog somit ins Ruhrgebiet um, bis es zum tragischen Ereignis am vergangenen Sonntag in Duisburg kam, an dem 19 Menschen starben und 511 verletzt wurden.
Tragisch aber dennoch konsequent ist weiterhin die Einstellung der Loveparade durch den Veranstalter selbst. Mit diesem Ereignis hat sich die Loveparade keinen Gefallen getan, es würde noch viele Jahre an dem Namen kleben, von Feierlaune wäre da nichts mehr zu spüren, wie auch am vergangenen Sonntag.

Nachdem am Wegesrand die ersten Toten lagen, ging die Parade zunächst weiter, um nicht eine noch größere Massenpanik auszulösen als es bereits war. Die Ordnungshüter als auch die Hilfskräfte vor Ort waren überfordert und zugleich überlastet, obwohl sie von mehreren Dienststellen aus der ganzen Region unterstütz wurden. Als Fazit bleibt nun die lückenlose und offene Aufklärung, eine verfrühte Schuldzuweisung halte ich nicht für sachdienlich. Es muss geklärt werden, warum auf ein Gelände das nur 250 000 Menschen fassen konnte, bis zu 1,4 Millionen eingelassen werden sollten, das durch eine schmale Rampe von 2 Tunnels beschickt wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen der fahrlässigen Tötung gegen Unbekannt, hoffen wir dass die Ermittlungen nicht verwässert oder gar erfolglos eingestellt werden, denn die Verantwortung hat hier jemand zu übernehmen.

Für die betroffenen Familien und deren Angehörige der Verunglückten wünsche ich nun alle Kraft den Schmerz zu überwinden und drücke mein tiefstes Beileid aus. Weiterhin ist zu hoffen dass durch die Ermittlungen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Die kleine Welt von Inkasso Arnold

Seit kurzem steht jedem Verbraucher nach §34 I IV BDSG das Recht zu einmal pro Jahr kostenfrei Auskünfte über die von ihm gespeicherten Merkmale zu erhalten. Binnen kürzester Zeit fluppten Portale aus dem Boden, die es mittels weniger Klicks dem Nutzer automatisiert ermöglichen diese Abfragen zu erledigen. Besonders positiv ist mir der Dienst “selbstauskunft.net” aufgefallen, der die Schreiben auch noch per Fax versendet.

Unter den abzufragenden Unternehmen befindet sich die Firma Inkasso Arnold, ein Einzelunternehmen bzw. einzelner Inkassodienstleister nach RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Dieser hat scheinbar von der Neuerung noch nichts mitbekommen, allein dies finde ich mehr als befremdlich, so dass man sich nun anschickt schlappe 59,50 € von jedem Anfragenden für die Nutzung der Faxnummer zu verlangen. Außerdem wird der Onlinedienst selbstauskunft.net ebenfalls mit Kosten in Höhe von 75 € / Fax bedient. Die Begründung folgt auf dem Fuß:

Wir stehen mit Ihnen in keiner Geschäftsbeziehung und haben Ihnen nicht erlaubt, uns derartige Schreiben zu übersenden. Die hier durch Ihren Fax-Versand eingehende Schreiben hindern unseren geschäftlichen Ablauf dermaßen, dass wir es als unerlaubte Nutzung unserer Kommunikationseinrichtung ansehen und u.U. eine strafrechtliche Überprüfung vorsehen.

Auf die Auskunftsanfrage selbst geht man gar nicht ein, sondern präsentiert gleich die Rechnung die binnen einer kurzen Frist auszugleichen wäre.

Nun, das Unternehmen muss derart viel zu tun haben, dass ein kleines Faxschreiben das ganze Büro in eine tiefe schwerwiegene Krise stürzt die mit der Massenkündigung bei Quelle vergleichbar ist und einen derart enormen Aufwand erzeugt, dass die papierherstellenden Firmen nun kurzerhand die Produktion verdreifacht haben; Grund ist der massive Papierverbrauch von Inkasso Arnold.

Zur rechtlichen Situation sehe ich mehrere Möglichkeiten auf deren Bedienung ich mich schon freue:

1) Finanzamt
Die ausgestellten Rechnungen entsprechen in keinster Weise den Vorgaben für Rechnungen im Geschäftlichen bereich. Noch dazu wird Schadensersatz mit einer Umsatzsteuer belegt obwohl dieser keinen Leistungsaustausch darstellt. Ferner sei angemerkt, dass der Schadensersatz scheinbar pauschal und geschätzt angegeben wird. Der Hinweis, dass es dem Empfänger der Schadenersatzrechnung freistehen muss einen niedrigeren nachweisen zu dürfen, fehlt gänzlich.

2) Schaden selbst
Der Schaden selbst ist in meinen Augen noch nicht einmal entstanden, denn das Inkasso bietet auf der Internetseite seine Faxnummer an und signalisiert damit die Bereitschaft zur Kontaktaufnahme. Vergleichbare Urteile gibt es vor allem bei Ordnungswidrigkeitsverfahren hinsichtlich der Verpflichtungen nach EHuG (elektronisches Handels und Genossenschaftsregister). Wer Kontaktdaten zur Verfügung stellt, muss auch damit rechnen dass diese genutzt werden.

3) Auskunft
Die angeforderte Auskunft wird trotz der Gebühr nicht geleistet. Somit geht es scheinbar rein darum, das vermutlich finanziell angeschlagene Unternehmen zu sanieren und noch schnell einen Märker abzuziehen. Somit sehe ich einen Verstoß gegen die Auskunftspflicht; ist allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit.

4) Tatbestand der Nötigung
Der Tatbestand der Nötigung im Sinne des §240 StGB ist nach meiner Einschätzung erfüllt, das erkenne ich vor allem daran, dass mein mir zustehendes Recht eine solche Auskunft zu erhalten für die Zukunft unter Androhung eines empfindlichen Übels unterbunden wird und man mir somit mein gesetzlich zustehendes Recht nimmt. Ferner fordert man eine Unterlassungserklärung. Ob man diese auch durchsetzt ist derzeit unklar. Ausserdem sollte sich der Inhaber viel mehr einmal die Mühe machen seine Internetseiten aufzuräumen, denn ich habe 2 Seiten gefunden die der Impressumspflicht nach §5 TMG nicht Genüge leisten und somit ebenfalls abmahnfähig sind.

5) Zulassung
Aus meiner Sicht ist hier grob die Sorgfaltspflicht sowie Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage zu stellen. Anstatt sich fort zu bilden und den aktuellen Auskunftspflichten nachzukommen hagelt es Rechnungen. Ein Schreiben an den für die Zulassung zuständigen Gerichtspräsidenten sollte auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden.

6) Auftreten des Inkassounternehmens ist unseriös
Das Auftreten des Unternehmens in Summe ist mehr als unseriös. Man bietet auf seiner Seite unter anderem Partnerprogramme, Freundschaftswerbung und Links zu einer Druckerei an. Für mich hat das ganze Gebilde eines Hilfsversuchs einer Webseite mehr den Touch eines Auftritts aus dem Jahre 1990, als so mancher noch vor seinem Frontpage saß und sich darüber freute, dass nun im Internet Explorer 5 eine Überschrift über den Bildschirm rennt.
Zudem scheint das Unternehmen es noch nicht bis zu sicheren Verschlüsselungsstandards, wie z.B. SSL für die Übertragung von sensiblen Daten geschafft zu haben; einige Formulare über die Anträge zur Bearbeitung eingestellt werden können, sind ungeschützt.

Meine Empfehlung

Jeder der von dem Inkasso eine Auskunft anfordert und eine Rechnung erhält sollte diese auf keinen Fall bezahlen. Nicht zu reagieren ist allerdings ebenfalls der falsche Weg. Statt dessen empfehle ich ein Schreiben aufzusetzen in dem man sich gegen die unberechtigte Forderung ausspricht und die Weigerung der Zahlungsleistung ausspricht. Damit ist die Sache dann erst einmal erledigt. Er selbst kann zwar einen Mahnbescheid beantragen, allerdings darf er diesen nicht als Unternehmer bzw. Inkassodienstleister durchführen, da nur unstrittige Forderungen nach den Maßgaben des RDG von ihm bearbeitet werden dürfen. Er muss somit einen Rechtsanwalt mit der Klage beauftragen – und das wage ich stark zu bezweifeln dass er das macht.

Wichtig ist aber dass der Widerspruch gegen die Rechnung schriftlich ausgesprochen wird und man die Weigerung der Zahlung klarstellt!

Formulierungshilfe

Sehr geehrte Damen und Herren von Inkasso Arnold,

unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX teile ich Ihnen nachfolgend mit, dass gegen den von Ihnen geltend gemachten Schadensersatz Widerspruch erhoben wird. Ferner erkläre ich die geforderte Summe nicht leisten zu wollen. Sofern Sie die gestellte Rechnung gegen mich durchsetzen wollen, empfehle ich das streitige Verfahren. Einer Datenspeicherung in eigenen Datenbanken zum Zwecke der Bonitätsauskunft als auch einer Übermittlung an Dritte, z.B. Auskunfteien stimme ich im Übrigen nicht zu, da das Verfahren strittig und somit eine Speicherung bzw. Übermittlung von Negativmerkmalen unzulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Maria von Zahl-ich-net

Stellungnahme des KV Nürnberg

Vor einigen Tagen trudelte nachts klammheimlich eine Stellungnahme des Vorstandes des Kreisverbandes Nürnberg (nach LV Bayern Vorstand Beschluss aberkannt) ein. Darin las ich nachfolgenden Text:

Ahoi D.,
wie du vielleicht mitbekommen hast, gibt es rund um die Gründung des KV Nürnbergs einige Bedenken des Landesvorstandes. Dieser hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 beschlossen, die KV-Gründung nicht anzuerkennen. Die in der uns am 07.02.2010 zugegangenen Begründung genannten Bedenken des LVs sind rein formaler Natur, können von uns nicht nachvollzogen werden und haben ausdrücklich nichts mit der Region Nürnberg oder uns als gewählten Vorstand zu tun.

Einige Bedenken rund um die Gründung des KV Nürnberg? Ähm, ich darf mal kurz zusammen fassen was in meinen Augen einige Bedenken sind: Ich habe seit dem 17 Januar 2010 hier sachen erlebt, die gibt es noch nicht einmal bei der NPD. Da werden Sätze gesprochen wie: “Ich nehm mal 500€ und such mir Piraten um einen Bezirksparteitag zu erzwingen” (Nur so am Rande, der Satz wurde am 22. Januar 2010 ausgesprochen, Parteitag war am 24. Januar 2010). Auch am Parteitag selbst wurde von “symbolischen Gegenreden” gegen die Wahl des Wahlleiters der in Mittelfranken nur noch “der Antragssteller”, “Pirat G.” oder “Herr G.” genannt wird, nicht halt gemacht. Kompromissfähigkeit wie ich diese von den Piraten gewohnt war? – Weit gefehlt, Zwang, Druck und Drohungen beschrieben 1 Woche Spießrutenlauf vor dem Parteitag. Zwischenzeitlich ist Mittelfranken am Hund, die anderen Bezirke schaun uns doch schon gar nicht mehr mit dem Arsch an, alles was wir an Ruhm, Lob und Zuspruch im Wahlkampf erarbeitet haben, ist weggewischt, andere Bezirke twittern sogar wie cool doch der Landesvorstand ist und den KV Nürnberg aberkannt hat. Und all das nennt man “einige Bedenken” (auch wenn es im Zusammenhang mit der Entscheidung des LV BY steht)?

Da weder Bezirks- noch Kreis-Vorstand diesen Beschluss des Landesvorstandes akzeptieren, da dies dem auf der Gründungsversammlung ausgedrückten Mehrheitswillen zu widerlaufen würde und die AG Recht der Piratenpartei uns sowohl die Rechtsmäßigkeit der Gründung als auch die Möglichkeit, auf eine eigene Satzung für den KV zu verzichten, bestätigte, werden wir das Landesschiedsgericht anrufen.

Es ist richtig dass am 17. Januar 2010 etwas gegründet wurde. Das erkenne ich auch nicht ab, denn ich war sogar Versammlungsleiter. Es hat sich auch ein Kreisverband gegründet, allerdings wurde dieser so gegründet, dass in meinen Augen über die Satzungslosigkeit des Kreisverbandes nicht genügend aufgeklärt wurde und man sich vor allem so verhalten hat, als wäre eine Satzung vorhanden! Es ist mehr als nur schade, dass es scheinbar in unserer Partei momentan Usus ist, für alles gleich einen Rechtsanwalt, die Laien-Schiedsgerichte oder sonstige juristische Keulen raus zu holen. Ich bin darüber hinaus gespannt, wann die Abmahnerei bei uns in der Partei losgeht, denn das fehlt noch.

Mehr als interessant finde ich hier vor allem die Aussage nun doch das Landesschiedsgericht anrufen zu wollen, das man vorab noch als befangen abgestempelt hat und sich in einem Meinungsbild (Link zum Wiki) gegen selbiges aussprach.

Weiterhin bin ich strikt dagegen dass der Beschluss des Landesverbandes Bayern einfach ignoriert wird. Das gilt sowohl für den Bezirksvorstand als auch für den Kreisvorstand. Es kann nicht sein, dass Beschlüsse, gleich welcher Art diese sind, einfach übergangen und ignoriert werden, dafür haben wir Schiedsgerichte die dann umgehend sofort anzurufen sind. Dort bringt man sein Klagevorbringen vor und verlangt nach Möglichkeit auch gleich den Erlass einer einstweiligen Anordnung um die Wirkung eines Beschlusses zu hemmen. Wenn es bereits jetzt derart losgeht, dass wir mal eben Beschlüsse die jemanden nicht passen, dann sehe ich schwarze Zeiten auf uns zukommen.

Unabhängig davon werden wir weiterhin versuchen, den Landesvorstand davon zu überzeugen, dass er bei seiner Beschlussfassung von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist und daher seinen Beschluss revidieren sollte.

Ist das ein Aufruf zur Lobbyarbeit anstatt das Thema auf sachlicher kommunikativer Ebene mit Einräumung von Kompromissen auf beiden Seiten zu behandeln?

Da aus persönlichen Gründen Lina Nodes, die Ihr zur Schatzmeisterin gewählt habt, zurückgetreten ist, übernimmt vorläufig Nico Hofmann, Beisitzer im KV-Vorstand, die Funktion des Schatzmeisters.

Wie drückte das mein liebster Ultraformalist im Landesverband Bayern doch so schön aus: INSTAFAIL :) – Denn mit diesem Satz verstößt man nun gegen jegliche Regeln der Kunst. Ich drösel das mal auf:

1) Variante keine Satzung

Der letzte Stand den ich wahrgenommen habe war, dass der KV Nürnberg dafür einstand, dass mindestens die Satzung der Piratenpartei gelten würde, da es immerhin ein Kreisverband der Piratenpartei ist. Damit lesen wir nun im großen Buch der Satzungen, dass ein Vorstand nach den Regeln der BzV Satzung (das ist die nächste übergeordnete Satzung) mindestens 5 Piraten im Vorstand haben muss und weiterhin 2 Beisitzer, die dann im Rahmen der sog. Kooption ein ausscheidendes Vorstandsmitglied ersetzen. In dem Fall des KV Nürnberg haben wir 5 Vorständler, keine weiteren, damit ist die Kooption flach gefallen, denn sie können keinen ersetzen.

2) Variante Gründungsversammlungsbeschluss

Die Gründungsversammlung hat beschlossen, dass der Vorstand aus 5 Piraten bestehen soll. Weitere Kooptionsregelungen wurden nicht getroffen, einer ist gegangen, damit haben wir nur noch 4 – Willen der Gründungsversammlung nicht eingehalten

Fazit:

Es muss Vorstandswahlen geben und der KV Nürnberg ist in meinen Augen jetzt handlungsunfähig. Dabei ist für mich erst einmal irrelevant ob dieser nun anerkannt war oder nicht.

Wenn die Situation des KV geklärt ist – durch allseits akzeptierten Spruch des Landes- oder Bundes-Schiedsgerichts oder durch Rücknahme des LV-Beschlusses – werden wir Vorstands-Neuwahlen ansetzen, da wir der Meinung sind, dass die auf uns wartenden politischen Aufgaben für 4 Personen im Vorstand zu viel sind und wir euch die Gelegenheit geben wollen, uns erneut euer Vertrauen – oder auch nicht – auszusprechen.

Diesen Absatz muss man genau lesen, denn da steckt so einiges an Informationen drin. Zum ersten warten wir nun einen “allseits akzeptierten Spruch eines Gerichts” ab. Aus meiner Sicht wäre das der erste Schiedsspruch bei den Piraten der allseits anerkannt wird, aber ich bin durchaus lernfähig. Zudem bedeutet dieser Satz für mich ein Mega-Zeitfenster, denn bis auch das letzte Schiedsgericht endlich einen Richterspruch (übrigens am Bundesschiedsgericht hat man noch nicht mal Fachliteratur wie Ipsen oder Rixen als Kommentar zu liegen, man male sich daher schon mal die Qualität des Urteils aus) spricht, wird viel Zeit ins Land und Wasser die Pegnitz hinab gehen. Der Landesverband Bayern wird seinen Beschluss nicht zurück nehmen, ergo heisst es warten. Was passiert denn während der Zeit an politischer Arbeit? Wird man von den Piraten in Nürnberg auch ohne Faschingsumzug noch etwas lesen? Also weiter im Text: Nachdem wir dann einen endgültigen Richterspruch haben, sollen Vorstandswahlen angesetzt werden (auch hier haben wir wieder Einladungsfristen – obwohl moment… welche Fristen? Ist ja nichts geregelt…) und dann den Nürnberger Piraten die Gelegenheit gegeben, das Vertrauen dem alten Vorstand für die neue Amtszeit nochmal zu geben oder nicht.

Das “oder auch nicht” zeigt mir bereits, dass man sich scheinbar seiner Sache doch nicht mehr so sicher ist? Kann ich mir gut vorstellen, dass dem ein oder anderen Zweifel gekommen sein mögen, denn ich wäre mir in der jetztigen Situation nicht mehr sicher ob ich noch das Vertrauen der Nürnberger hätte. Es würde mich aber brennend interessieren, mal ein Meinungsbild einzuholen und genau danach zu fragen:

- Wer ist der Meinung dass die Entscheidung mit all den verbundenen Konsequenzen richtig war?

- Wie will er das Blut das die Strasse hinabfloß wieder auffangen und alle aus der Lethargie holen?

Weiterhin fehlen mir in der Stellungnahme die immerhin seit 6 Wochen heiss angekündigt wird und in meinen Augen keine Stellungnahme ist, sondern lediglich eine Zusammenfassung der nächsten Schritte, die Beantwortung der eklatanten Fragen:

- Welche Entscheidungskraft haben die an der Gründungsversammlung beschlossenen Mitgliederversammlungen?

- Wie wird zu diesen Versammlungen eingeladen? Per Facebook, Twitter oder Rauchzeichen?

- Wie stelle ich einen Antrag an den Vorstand?

- Wo finde ich die Protokolle der Vorstandssitzungen (es gab immerhin schon 2)?

- Was plant der KV Nürnberg an politischen Aktionen um in Nürnberg am “Ball” zu bleiben?

- Was will er für die Transparenz tun die er im moment gegenteilig lebt?

Ich könnte diese Liste meterlang fortführen, Fragen über Fragen und keine Antworten. Ich hoffe insgeheim, dass die nächsten Vorstandswahlen oder der nächste Parteitag schnell kommt und endlich die allen Nürnbergern zustehenden Antworten lückenlos liefert!

Vor dem Landgericht in Karlsruhe wird am 18. Mai 2010 das Strafverfahren gegen Jörg Tauss eröffnet. Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen sind, hat die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejaht und die Klageschrift ausgefertigt. Der Termin, der übrigens von Tauss selbst getwittert wurde, ist von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber Heise.de bestätigt worden. Die Dauer der Verhandlung wird auf 4 Tage anberaumt.

Zu den Vorwürfen selbst will ich mich hierzu nicht äußern, ich denke er hat bereits genug mediale Verurteilung erfahren. Ich wünsche mir für ihn ein faires Verfahren.

Sollte er wider erwarten verurteilt werden, wird man sehen müssen, wie sich dies auf die Piratenpartei auswirkt und ob er dann sein Parteibuch zurückgibt.

RIP – Gravenreuth begeht Selbstmord

GvG

Ich habe heute schon einige Blogs und Nachrichten zu dem heutigen Selbstmord des bekannten Abmahnanwaltes von Gravenreuth gelesen. Viele freuen sich darüber – ich finde das pietätlos. Gravenreuth wurde durch verschiedene Abmahnpraktiken bekannt und hat sich dadurch auch einen zweifelhaften Ruf erarbeitet.

Seine Taten die er begangen hat sind das eine, dass er sich nun kurz vor Antritt seiner Haftstrafe von 14 Monaten das Leben genommen hat ist das andere.

Verschiedenen Berichten zu Folge hat Gravenreuth vor seinem Selbstmord noch an sein Adressbuch im Mailprogramm eine Email versendet, in der nach Aussage von Steffen Wernery einem der Gründer des CCC, hauptsächlich private Probleme als Grund für diesen drastischen Schritt genannt wurden:

“Finanzprobleme, die nicht ausgestandene Strafsache, der Verdacht auf Krebs – letztlich aber schwere Beziehungsprobleme und der Entzug seines sozialen Umfeldes, sind laut seinen letzten Worten die Hintergründe”, so Wernery

Die Münchner Polizei hat bisher noch keine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben und wollte bisher nur bestätigen, dass wegen einer Suizidandrohung ein Sondereinsatzkommando im Einsatz war.

Ich kannte Gravenreuth persönlich und hatte auch mit ihm zu tun, ungeachtet seiner Taten über die er letzlich selbst gefallen war, hoffe ich er findet nun seinen Frieden. Seiner Familie und Freunden spreche ich mein herzlichstes Beileid aus.