Archive for the ‘ Rechtliches ’ Category

Telemediengesetz

Die Bundesregierung hat anfang diesen Jahres ein neues Gesetz verabschiedet welches neu noch als Telemediengesetz genannt wird, aber auch bereits schon als das Internetgesetz gehandelt wird.

Zusammenfassend kann man sagen, dass dieses Gesetz für Abmahnanwälte wieder viel Boden schaffen wird, denn das Gesetz gibt vor, dass eine Datenschutzerklärung dem Nutzer übersandt werden muss, bevor er die Internetseite betritt.
Derzeit kann ich mir das nur mit einer Vorschaltseite erklären, denn ein PopUp würde hier seinen Dienst bei Abschaltung von JavaScript versagen.

Wie das nun letztenendes ausgelegt wird, denke ich werden wieder die Gerichte entscheiden müssen. Leider wird es so kommen dass der kleine Mann dann wieder mit Anwaltsbriefen rechnen muss, obgleich er nur einen Privaten Blogg betreiben will und keinerlei kommerzielle Absichten hat.

Hintergrund des Gesetzes ist die bessere Mitteilungspflicht an den User, dass im Hintergrund Daten über seinen Besuch gespeichert werden, was allein schon durch den Besuch auf der Internetseite geschieht, zB durch einen Logeintrag im Apache Webserver Log. Auch wenn Kontaktmöglichkeiten über einen Formmailer möglich ist, als auch zB Registriermöglichkeiten.

Das Gesetz ist derzeit noch nicht rechtskräftig bzw. für die Allgemeinheit gültig, denn laut Wikipedia hat dies erst seine Gültigkeit wenn,

Das Telemediengesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder in Kraft tritt. Damit wird es erst gültig, wenn das letzte der 16 Bundesländer dem Staatsvertrag zustimmt.

Weitere Informationen gibt hier die Wikipedia Foundation Inc unter nachfolgendem Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz

Werden wir sehen was daraus wird.

Alte Suppen werden aufgewärmt

Gerade wurde mir von einem Mitstreiter in der WHL in dem Beitrag in dem sich über die Abmahnwelle IgluSoft ausgelassen wird, wieder eine alte Suppe aufgekocht die man mir zur Last legt.

 

Werter Herr Kollege Roth,

da ich das Thema in der Webhostlist nicht weiter aufkochen will, schreibe ich hier auf der mir unterstellten und damit meiner Meinungsfreiheit mehr zu vorkommenden eigenen Plattform eine Stellungnahme dazu.

Es war mir nie ein Anliegen Sie als Mitwettbewerber im Internet und Webhosting bereich auszuschalten, wie Sie mir dies versteckt im Beitrag versuchen nahe zu bringen. Einen solchen Gedanken zu hegen wäre völlig weltfremd und vorallem auch vorbeigehend an der Tatsache welche Größe mein Unternehmen derzeit beschreibt.

Würde ich den Gedanken der Wettbewerbsvernichtung im Webhostingbereich agieren wollen, so wäre es mir ein Angliegen gewesen gegen die Global Player des Marktes vorzugehen.

Somit ist diese Unterstellung Ihrer Seite nicht haltbar.

Ich habe durch die damals an Sie gerichtete Abmahnung die meiner Erinnerung nicht nur mangels der Fehlenden Widerrufsbelehrung nach BGB war; ich werde hier die Unterlagen bemühen um genau nachzusehen (ich kann mich auch irren); sondern die damaligen Abmahnungen waren meist aufgrund einer Anhäufung von Vergehen im Sinne des UWG als auch des TKDG bzw. MdStV.

 

Ich sehe damit den Vorwurf mit dieser Stellungnahme als erledigt an.

 

Den Beitrag der WHL kann ich leider der Öffentlichkeit zukommen lassen da dieser in einem geschützten Bereich erfolgt.

Nun einige werden nun mehr oder minder etwas seltsam drein schauen. Vorallem jene welche, die bereits den Abmahnlauf der Schramm e.K. mitbekommen haben.

Es ist richtig, dies leugne ich auch zu keinem Zeitpunkt, dass ich selbst bereits abgemahnt habe. Darunter waren Unternehmen verschiedener Größen und Eigenschaften aus dem Webhostingbereich vorzufinden.

In der vorliegenden Sache mit IgluSoft nehme ich nun selbst aber jedes Mittel in die Hand um mich dagegen zu wehren. Wie passt das zusammen? – Andere haben Sie doch auch abgemahnt, werden einige fragen.

Nun zu meiner Verteidigung ist zu sagen:

1)

Ich habe die Abmahnungen nicht mittels Serienbrief oder Massenhaft versendet. Dies waren Unternehmen die beim üblichen Markterforschungswege aufgefallen waren.

2)

Ich habe mich zu keiner Zeit an den Abmahnungen bereichert, da ich einen externen Anwalt eingeschaltet habe, der noch nicht einmal in der gleichen Stadt gewesen ist bzw. ist

3)

Ich habe den Unternehmen vorher die Chance zu geben sich zu äußern. Sofern dies nicht geschehen war wurde daraufhin der Rechtsweg bemüht.

4)

Ich habe die Abmahnungen nie aus Profitgier in der Hoffnung vom RA der mich vertritt etwas zu erhalten, noch aus dem blanken Machtgehabe wie es einige mir minor differenzialisierte humanoide Erscheinungsformen praktiziert haben, erwirken lassen.

 

Ich habe meinen Teil der Sache aber gelernt, Abmahnungen sind ein Mittel welches in Deutschland leider viel zu leicht ergriffen werden kann. Aufgrund von fehlenden Versicherungen und Kapitalsdecken mancher Kleinunternehmer kann hier schnell ein Unternehmen durch eine einfache Rechtshandlung in den Ruin getrieben werden.

Der Gesetzgeber wäre meines Erachtens verpflichtet hier einen Riegel vorzuschieben und eine Begrenzung der Streitwertshöhe einzuführen. Dies wurde für den Privaten Bereich bereits erledigt, allerdings auf eine falsche Art und Weise. Es wurde der Kostenerstattungsanspruch gedeckelt, nicht aber die Höhe des Streitwertes.

IgluSoft auf Heise.de

Langsam hegt sich der Verdacht man hätte es nur darauf abgezielt, auch einmal auf Heise.de zu landen. Nun wurde in der Tat die Sache von Heise. de aufgegriffen und ein Artikel geschrieben welcher hier zu finden ist:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84670

 

Auch ist in dem Artikel zu finden, dass sich die Verbraucherschutzzentralen mit dem Unternehmen schon auseinandergesetzt haben, welches wohl als “Abzocker” bekannt ist. Scheinbar hat Schmidtlein & Schmidtlein mal wieder Konkurenz bekommen, denke aber nicht dass hier ernste Gefahr besteht ;)

Anbei noch ein Link der Verbraucherzentrale Bund in welchen Dokument man auf der letzten Seite die IgluSoft auch wieder findet.

http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_inter…

(PDF Dokument)

 

Auch in der WebhostList ist hierzu ein Beitrag entbrannt welcher aber leider der Öffentlichkeit verwehrt bleibt, da sich dieser im geschützten Bereich für Anbieter befindet. Ich bin aber der Auffassung man sollte den Beitrag verschieben in den Öffentlichenbereich da es sich hier ja um einen bekannten Abzocker handelt und man aus Präventivgedanken hier schon die Öffentlichkeit warnen sollte.

Beleidigungen an das Finanzamt….

…. sollte man sich lieber ersparen. Das zeigt das nachfolgende Dokument (PDF) welches ich von meinem geschätzten Geschäftskollegen David weitergeleitet bekommen habe :)

 

Viel Spass beim Lesen und Lernen!

Beleidigende Worte an den Fiscus