Die Bundesregierung hat anfang diesen Jahres ein neues Gesetz verabschiedet welches neu noch als Telemediengesetz genannt wird, aber auch bereits schon als das Internetgesetz gehandelt wird.
Zusammenfassend kann man sagen, dass dieses Gesetz für Abmahnanwälte wieder viel Boden schaffen wird, denn das Gesetz gibt vor, dass eine Datenschutzerklärung dem Nutzer übersandt werden muss, bevor er die Internetseite betritt.
Derzeit kann ich mir das nur mit einer Vorschaltseite erklären, denn ein PopUp würde hier seinen Dienst bei Abschaltung von JavaScript versagen.
Wie das nun letztenendes ausgelegt wird, denke ich werden wieder die Gerichte entscheiden müssen. Leider wird es so kommen dass der kleine Mann dann wieder mit Anwaltsbriefen rechnen muss, obgleich er nur einen Privaten Blogg betreiben will und keinerlei kommerzielle Absichten hat.
Hintergrund des Gesetzes ist die bessere Mitteilungspflicht an den User, dass im Hintergrund Daten über seinen Besuch gespeichert werden, was allein schon durch den Besuch auf der Internetseite geschieht, zB durch einen Logeintrag im Apache Webserver Log. Auch wenn Kontaktmöglichkeiten über einen Formmailer möglich ist, als auch zB Registriermöglichkeiten.
Das Gesetz ist derzeit noch nicht rechtskräftig bzw. für die Allgemeinheit gültig, denn laut Wikipedia hat dies erst seine Gültigkeit wenn,
Das Telemediengesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder in Kraft tritt. Damit wird es erst gültig, wenn das letzte der 16 Bundesländer dem Staatsvertrag zustimmt.
Weitere Informationen gibt hier die Wikipedia Foundation Inc unter nachfolgendem Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz
Werden wir sehen was daraus wird.


