Wer bisher dachte, das die (ehemalige) Gelbe Eminenz – auch bekannt als Dr. rer. pol. Klaus Zumwinkel, M.Sc. – über eine Million Euro Steuern hinterzogen hat der hatte recht, hat aber nun nicht mehr so unbedingt recht.
In der Zeit von 2001-2006 hat der Ex-Post-Chef laut Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum 1,12 Millionen Euro Steuern und über 61.000 Euro Solidaritätszuschläge hinterzogen, was somit das von allen geliebte Finanzamt bzw. unser lieber Staat nicht bekommen hat. Das Landgericht Bochum allerdings hat das Verfahren zumindest für das Jahr 2001 abgelehnt, da der Durchsuchungsbeschluss dafür einen Tag zu spät erlassen wurde. Somit wurden keine Millionenbeträge mehr hinterzogen, sondern “nur” 966.000 Euro und damit 214.000 Euro weniger als in der Anklage.
Für Zumwinkel ist das, gerade in anbetracht auf ein Grundsatzurteil des 1. Strafsenat des BGH vom 01. Dezember 2008 (Az: 1 StR 416/08), definitiv um so besser. Der BGH hatte entschieden, das bereits Steuerschäden ab 50.000 Euro mit Haft, ab einer Million sogar mit Haft ohne Bewährung, betraft werden müsse. Zumwinkel liegt, dank der ein-Tages-Panne in NRW, allerdings unter der einen Million die für eine Haftstrafe ohne Bewährung vom BGH vorgesehen sind. Knapp daneben – aber eben auch vorbei.
Den ersten Prozess könnte Zumwinkel also ohne Umzug in die JVA mit einer Bewährungsstrafe durchstehen – aber was ist mit einem ggf. zweiten Prozess in der Telekom-Bespitzelungs-Affäre? Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt wegen des veranlassens der Ausspähung von Telefondaten gegen Zumwinkel.
Die FTD rechnet allerdings damit, das Zumwinkel trotzdem davonkommen wird, ohne seinen Wohnort in die JVA zu verlegen. Hierbei könnte der §56 StGB zur Anwendung kommen. Hier würde Zumwinkel dann eine hohe Geldstrafe zahlen welche dann in Haftzeit umgerechnet werden und von der aus beiden prozessen gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe abgezogen werden. Somit könnte er unter der für eine Bewährung vorgesehenden Frist von 2 Jahren bleiben.
Wir dürfen gespannt sein, wie die Richter in den zwei Prozessen entscheiden werden. Das erste Urteil – in dem es um den Steuerprozess geht – soll am 26. Januar 2009 von der 12. großen Strafkammer des Landgericht Bochum gesprochen werden.


