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Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss vom 07.07.2009 – 1 BvR 1164/07 – veröffentlicht. Danach muss die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“ (VBL) hinterbliebenen Lebenspartnern dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren wie hinterbliebenen Ehegatten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des „Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland“ (LSVD):

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zur Begründung der Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, so das Gericht, sei der Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht ausreichend. Der besondere Schutz durch Artikel 6 Abs. 1 GG rechtfertige keine Diskriminierung. Da es um die Ungleichbehandlung von Personengruppe gehe, sei eine Ungleichbehandlung nur in engen Grenzen möglich.

Die Gleichbehandlung sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG geboten. Aus dem Auftrag und der Befugnis, die Ehe zu fördern, gehe kein Recht zur Benachteiligung einher, da die Pflichten gleich und die Partnerschaftsformen vergleichbar seien. Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück, da nicht jede Ehe auf Kinder angelegt ist. Gleichzeitig betont das Verfassungsgericht, dass auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen.

Die Erwägungen des Gerichtes gelten in gleicher Weise für alle anderen Benachteiligungen von Lebenspartnern. Da Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie Ehegatten, müssen sie auch bei allen Rechten gleich behandelt werden.

Der LSVD hat deshalb umgehend die Verhandlungskommission von CDU und FDP gebeten, im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, dass die Koalition das gesamte Bundesrecht auf der Grundlage des neuen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts überprüfen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von Lebenspartnern abbauen wird.

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt natürlich auch für das Recht der Bundesländer sowie die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe. Jetzt ist endlich Schluss mit der Diskriminierung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger Deutschlands!

Das Urteil (1 BvR 1164/07)

(via LSVD Newsletter)

Deutschlands schönster Jurist

mrgermanyEr ist 24 Jahre alt, 1,89 Meter groß, hat blaue Augen, ist blond und – er studiert Jura. Dirk Schlemmer ist der schönste Mann der Bundesrepublik und die Konkurrenz hatte nicht den Hauch einer Chance gegen ihn, laut den Juoren angeblich wegen seiner “unheimlichen” Ausstrahlung.

Bei der Auswertung holte er von 420 möglichen Punkten immerhin 400 davon. Der Konkurrent Rene Hofmann schaffte gerade einmal 150 Punkte, Philipp Zeuske schaffte sogar nur 110 Punkte.  Schlemmer stammt aus Baden-Würrtemberg und hat auch bereits auf Landesebene den Titel Mr. Baden-Würrtemberg geholt. Nun hat er auch noch den Deutschland Titel inne, dagegen wirkt der Titel Mr Stuttgart richtig lächerlich.

Der neue Mr. Germany hatte dabei vorher gar nicht mit diesem Sieg gerechnet. Der Fußballer habe sich, nach eigenen Angaben, nur einmal so bei einer Modelagentur angemeldet. Er habe dann länger nichts mehr gehört und zu den Wettbewerben habe ihn seine Freundin begleitet.

Um den Titel haben sich rnd 1000 Männer im Alter von 21 bis 28 Jahren angemeldet, im Finale standen zum Schluss noch 6 Bewerber aus denen dann Schlemmer gewählt wurde.

Obwohl er nun nicht mein Typ ist ;) wünsche ich dennoch alles Gute.