Da studiVZ nicht versucht seinen Usern etwas – nämlich das Sie bei Facebook seien – vorzuspielen gibt es, zumindest nach aktuellem Stand, auch kein juristisches Nachspiel in Form eines Urteils gegen studiVZ. Die für Wettbewerbsrecht zuständige 33. Zivilkammer des Landgericht Köln hat aus diesem Grund die unter dem AZ 33 O 374/08 geführte von Facebook angestrengte Klage gegen studiVZ abgewiesen. “Trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten” fehle es an einer Herkunftstäuschung, so das Gericht.
Die Facebook‘ler, die mit 225 Millionen Nutzern monatlich das weltweit größte Social Network betreiben, hatten dem deutschen studiVZ vorgehalten den Quellcode und das grundsätzliche Design kopiert zu haben. In der Tat soll während der Gründertage bei studiVZ im “versteckten” Quellcode der Seite sogar das Wort “Facebook” gestanden haben. Aus diesem Grund, aber auch wegen offensichtlicher optischer Ähnlichkeiten, will Facebook studiVZ untersagen, den vorhandenen Auftritt weiterhin zu betreiben.
studiVZ ist im Verbund mit seinen Ablegern schuelerVZ und meinVZ mit 12,9 Millionen registrierten Benutzer der deutsche Marktführer und wurde zu einer Zeit gegründet, zu der Facebook in Deutschland noch gar nicht bekannt gewesen sein soll. Facebook selbst ist erst über 2 Jahre nach studiVZ mit einer deutschen Version Online gegangen. Genau dieser Punkt war ein entscheidener Faktor für die Abweisung der Klage.
Bei studiVZ zeigt man sich über die Entscheidung des Gerichts erfreut. Markus Berger- de Léon, Geschäftsführer der studiVZ Limited: “Wir freuen uns, dass das Landgericht Köln die Klage vollumfänglich abgewiesen hat. Denn solch eine Klage bindet Kapazitäten und Geld. Für uns ist dieses Urteil auch ein Signal an den Markt, dass unser Angebot rechtens ist.”
Zur Stellungnahme des Richters, das die Amerikaner lediglich Vermutungen angestellt hätten, die für einen Vergleich der Quellcodes durch einen Sachverständigen nicht konkret genug gewesen wären, kommentiert Berger- de Léon: “Es ist schon bemerkenswert, wie viel Energie Facebook in diese Klage gesteckt hat. Man hat den Eindruck, es geht darum, mit Methoden außerhalb des Wettbewerbs im deutschen Markt Fuß zu fassen.”
Ob das deutsche Urteil auf das Urteil der weiteren Klage die in den USA läuft Auswirkungen hat ist derzeit genau so wenig bekannt, wie ob Facebook in die nächste Instanz gehen wird.


