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Anonym inklusive Haftungsabgabe

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will mit der Möglichkeit Prepaid SIM Karten unter verschiedenen Personen zu tauschen die Möglichkeit gefunden habe, Anonym per Handy Kommunikation zu betreiben.

Im ersten Augenblick scheint genau das eine gar nicht so schlechte Idee zu sein, aber wirklich nur im ersten Augenblick.

Was ist wenn nun der mit dem man die SIM Karte getauscht hat die Feuerwehr ruft ohne das es brennt oder eine Morddrohung per SMS versendet? Richtig, dann haftet, zumindest erst einmal, der eigentliche Besitzer der SIM Karte welcher diese in einem Tausch an den wirklichen Täter abgegeben hat. Hier teile ich dann doch lieber die Meinung von Jens Ferner welcher emphielt die Jungs vom SEK doch einfach so zum Kaffee einzuladen wenn man diese kennenlernen will. Wer trotzdem die Jungs vom SEK zu Hause haben möchte, der kann auch einfach mal nach diversen Suchbegriffen bei Schäuble BMI Deutschland suchen.

Auch ist diese Lösung für Leute die feste Verträge (und somit kein Prepaid) mit Mobilfunkanbietern haben eher sinnlos, zumindest würde ich meine SIM Karte eines (nicht Prepaid) Vertrags nicht mit jemandem Tauschen da dieser mich sonst in Finanzielle Notlagen bringen könnte. Prepaid SIM Karten würde ich im übrigen aus bereits vorgenannten Gründen auch nicht Tauschen.

Modernisierte Spionage

Zum Thema Software die nach Hause telefoniert:

Ne die telefoniert jetzt nicht mehr nach Hause, Wolfgang ruft ja an

Ich muss schon irgendwie Schmunzeln, wenn ich sehe das eMails von der Mailing Liste des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Pishing erkannt werden:

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Der Betreff dieses Beitrages mag am Anfang etwas irreführen, denn mein Ziel ist ein ganz anderes. Auf Golem.de wird derzeit bereichtet, dass gegen das Portal Spickmich.de wieder geklagt wird. Eine Gymnasiallehrerin und eine Schulleiterin welche ebenfalls in die Klage vor dem landgericht Köln mit eingestiegen ist, wollen das die Bewertungen von dem Portal sowie auch die Daten verschwinden.

Spickmich.de ist ein Portal auf dem sich Schüler und Schulabsolventen treffen und austauschen können, also wie studiVZ und wie die anderen alle heissen auch. Nun hat das genannte Portal die Eigenschaft dass man seine Lehrer bewerten kann. Und genau dies ist wohl den beiden klagenden Damen nicht recht.

Obwohl man bereits in einem einstweiligen Verfügungsverfahren Schiffbruch erlitten hat, und nicht erfolgreich war, geht man nun vor dem Landgericht am kommenden Mittwoch nochmal ins Gefecht. Vorteil bei dem Verfahren ist, dass man alles weitere in Ruhe klären kann, da für solche Klärungen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht möglich ist.

Ich finde aber dass man nicht nur gegen dieses eine Portal vorgehen sollte, sondern endlich einmal erwachten sollte und die wirkliche Gefahr solcher Portale erkennen sollte!

Warum ? Welche Gefahr ?

Das Veröffentlichen von sensiblen Daten. Auf diesen Portalen werden reihenweise Daten erfasst, ohne das es der Benutzer wirklich mitbekommt. So wird preisgegeben wer mit wem gut kann, beste Freunde beschreibt, Vorlieben und Hobbys oder zu wem man eine Antipathie hat. Für Personalchefs eine Fülle von Informationen über den Neuankömmling welche auch tatsächlich genutzt werden wie ich auf heise in einem Kommentar gelesen habe. Endlich werden die Standarddhobbys wie “Lesen, Schwimmen und Spazierengehen” aufgedeckt in “Pornos guggen, Gruppensex und Hasch rauchen”.

Vorratsdatenspeicherung war ein riesen Spektakel und ist es noch, dass aber viele Benutzer im Internet Daten preisgeben, die alles über eine Person verraten können und es damit auch kriminellen leicht gemacht wird, das wird leider immer wieder vergessen.

Glück auf

PS:
Auf einen Kommentar hin möchte ich noch einiges diesem Beitrag hinzufügen, da ich es für wichtig erachte. Im Kommentar wurde mir geschrieben, das ich den Unterschied zwischen “freiwilligen Daten” und “unfreiwilligen Daten” vermengen würde. Ich gebe zu das mag den Anschein haben, allerdings möchte ich klar unterscheiden:

1) Freigabe von Daten an sich

Wenn jemand von sich im Internet freiwillig Daten preisgibt, die große Rückschlüsse auf die Person selbst zulassen, dann darf man auf der anderen Seite doch (mE) sich nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung aufbäumen. Man hat doch bereits Daten freigegeben, und die VDS speichert auch Daten. Im Internet wird man auch noch lange Zeit später diese abrufen können, das habe ich selbst schon über mich auch versucht. Bei der VDS sind es zwar Daten die ebenfalls sehr persönlich sein können, damit auch ein  gewisses Missbrauchspotential bieten aber letztenendes nichts anderes ist, als die Hobbyangabe auf einem Portal. Das eine geschieht freiwillig (da sagt niemand etwas dagegen) und das andere unfreiwillig (alles brüllt). Wenn ich nun mich profiliere gegen die VDS vorgehen zu wollen, dann muss ich doch generell mit meinen Daten entsprechend umgehen, und nicht auf XING oder sonstwo ein 100 Prozent ausgefülltes öffentliches Profil haben ?

2) Meinungsäusserung

Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Gegen die Klage der beiden Damen vor dem LG Köln habe ich in soweit etwas, da man versucht die Meinungen mittels Gericht löschen zu lassen. Dies würde für mich eine Beschneidung nach meinem Grundrecht bedeuten, denn dann dürfte ich diesen Blog auf dem ich hier meine Meinung sage auch nicht führen. Allerdings sehe ich die Klage insoweit erfolgreich wenn andere Daten über die beiden Damen veröffentlichen ohne dass diese dem zugestimmt haben oder dies für gutheissen. Man kann die Namen ja abkürzen oder entsprechend chiffrieren und jeder weiss dennoch was gemeint ist (von den Schülern).
Datenbeschneidung ja – Meinungsbeschneidung NEIN

Ich hoffe ich konnte das nun klarstellen :)

Während eines Telefongesprächs:

Ich brauch’s niemandem erzählen, Wolfgang hört eh mit!