Vorratsdatenspeicherung gekippt – Ohrfeige für Gesetzgeber
Posted by NetAndroidMrz 2
Deutschland hielt den Atem an. Heute um 10.00 Uhr war die Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorgaben selbst kommen dabei von der EU, die eine Speicherung zu Strafverfolgungszwecken erlassen hat, wie diese umgesetzt wird obliegt aber wieder den Ländern selbst. Deutschland hat hier durch die Regelungen in den §§113a,b TKG allerdings zu viel zur Speicherung veranlasst.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Urteilsverkündigung festgestellt, dass
1. Die Gesetze in der derzeitigen Form verfassungswidrig und damit nichtig sind
2. Die bisher gespeicherten Daten sämtlich zu löschen sind
Damit ist die Vorratsdatenspeicherung gekippt, die Daten müssen gelöscht werden und die Aktivisten die jahrelang gegen dieses Vorhaben gekämpft haben, ernten einen dicken Sieg am Punktekonto. Auch ich habe mich an der Verfassungsbeschwerde als einer von über 34000 Beschwerdeführern beteiligt. Besonderer Dank gilt aber vor allem dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die bis zur Selbstaufgabe tag täglich mit Infoständen und vielen Aktionen gegen dieses Vorhaben gekämpft haben.
Dennoch, um die Euphorie ein wenig zu bremsen, wird eine Form der Speicherung von Verbindungsdaten auf uns zukommen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die bereits verabschiedeten Gesetze, mit dem stärksten Mittel, nämlich der Nichtigkeitserklärung, gekippt, einer generellen Nichtigkeit der Richtlinie die aus Brüssel stammt, folgt das Gericht nicht. So muss jetzt unter den strengen Vorgaben, die das Gericht gegeben hat, eine neue Version der Vorratsdatenspeicherung aufgelegt werden, die dann aber ausschließlich im Rahmen der Strafverfolgung zu nutzen ist. Das bedeutet, dass bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines schweren Verbrechens durchaus die Speicherung stattfinden kann und aus meiner Sicht auch soll, eine verdachtsunabhängige Speicherung ist und bleibt aber unzulässig.
Zur Speicherung von Verbindungsdaten bei Verbrechen habe ich persönlich nichts, aber auch da, und diese Vorgaben machte auch das Bundesverfassungsgericht, haben Regularien zu gelten, die einen besonderen Umgang mit diesen Daten beschreiben. Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung nun erst einmal vom Tisch ist, so werden wir Piraten und auch der AK Vorrat dennoch weiterhin die Sache im Blick haben, damit nun nicht unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung nicht doch wieder eine ähnliche Art der gekippten Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden wird.



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