Einem Bericht auf Golem zufolge, zieht der Verbund hinter Giropay, bestehend aus Sparkassen, Postbank und der Volksbanken und Raiffeisenbanken, gegen Sofortüberweisung vor Gericht. Hintergrund der Klage soll sein, dass Sofortüberweisung unlauteren Wettbewerb betreibe und Bestandskunden zur Preisgabe der sensiblen Daten wie PIN und TAN anstiften.

Dies würde vor allem auch die Sicherheit des Onlinebankings einschränken, so die Banken. Der Streitwert vor dem LG Köln liegt bei 300.000 Euro, kein kleines Unterfangen also.

Ich sehe bei der Klage wenig Chancen, denn Sofortüberweisung hat schon früher vorgesorgt und neben einer Zertifizierung durch den TÜV als auch eine Versicherung für Schadensfälle abgeschlossen. So ist auf der Internetseite unter Sicherheit zu entnehmen:

Bei dem Dienst sofortüberweisung.de ist es bisher zu keinen Missbräuchen gegenüber Endverbrauchern gekommen (TÜV-zertifiziertes Online-Zahlungssystem). Vorsorglich weisen wir dennoch darauf hin, dass es Banken und Sparkassen gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes sofortüberweisung.de wegen der Verwendung Ihrer PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbrauchsfällen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass im Missbrauchsfall Ihre Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen und im Ergebnis Sie den Schaden zu tragen haben.

Vorsorglich hat daher der Betreiber des Dienstes sofortüberweisung.de eine Versicherung abgeschlossen, die in Höhe von bis EUR 5.000,– je Schadensfall bei PIN- und TAN- Missbrauch die Payment Network AG für Haftungsfälle rückversichert.

Ich kenne Sofortüberweisung noch aus den Kinderschuhen, damals hat sich kaum einer darum gekümmert, mittlerweile liest man es immer öfters. Ich vertraue solchen Zahlproxies allerdings nicht, sondern nutze wenn dann direkt Giropay oder die gute alte Überweisung.

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