Noch nie war Hundekot derart im Gespräch wie in diesem Fall. Gut wir alle kennen die Diskussionen der Ordnungsämter gegenüber den Hundehaltern auf öffentlichen Parkwegen und Strassen und wer steht schon gerne ein einer “Bombe”, allerdings wie die Stuttgarter Volksbank in diesem Fall vorgegangen ist, war dann doch entschieden zu weit.

Hintergrund:

Eine Mutter mit ihrem kleinen Kind betrat eines Tages das Geldautomatenareal der Stuttgarter Volksbank und wollte dort das gerade ausgegebene und damit im Geldbeutel fehlende Geld wieder aufstocken. Ihr kleines Kind war dabei scheinbar auf dem Weg zur Bank in eine “Überraschung” getreten und schleppte den Hundekot an den Schuhen nun in die Bank.
Wie wir alle wissen hängen in Banken immer Kameras im Geldautomatenbereich um Straftäter von einer geplanten Tat abzuschrecken und auch Beweise im Falle einer vollendeten Straftat zu sammeln.
In diesem Fall sammelte aber die Bank ganz andere Beweise: Nämlich jene, dass das Kind die Bank durch den am Schuh befindlichem Hundekot den Geldautomatenbereich verunreinigte. Kurzerhand wurden diese Videodaten ausgewertet und der Mutter eine Kostennote für die Reinigung der Bank persönlich addressiert zugestellt. Die Bank selber begründete den Anspruch auf die Reinigungskosten durch das Hausrecht.

Als der Fall allerdings publik wurde, war die Bank schneller kleinlaut als man dachte. Gegenüber den Datenschutzbehörden äusserte man sich zu nächst gar nicht, auch gegenüber der Presse hielt man sich bedeckt.

Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich im baden-würrtembergischen Innenministerium zog nun einen Schlussstrich und teilte mit, dass die Bank zu keiner Zeit solche Daten aus dem Videomaterial hätte auswerten dürfen, da dies zu keinem Verhältnis in Bezug auf den entstandenen Schaden stünde.
Somit wird die Bank ihre Forderung zurücknehmen müssen, ob ich allerdings bei der Bank Kunde bleiben möchte steht auf einem anderen Blatt.

Alles in allem finde ich das ganze eine “Scheiß-” Aktion, im wahrsten Sinne des Wortes.

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