Gesetz oder Urteil
Posted by ReBeLLJan 1
Eine intressante Frage ist finde ich, wie man die Vorratsdatenspeicherung mit dem Urteil des Landgerichts Berlin welches dem Bundesministerium der Jusitz die Speicherung von IP Adressen untersagt vereinbaren möchte.
Auch frage ich mich, wie es sich hier mit der Speicherung der IP Adressen durch das BKA verhält, da dieses bereits seit dem Jahr 2001 IP Adressen speichert was aber nun nur noch 6 Monate gestattet ist.
Ist das noch junge Urteil des Landgerichts Berlin nun nichtig und löscht und speichert das BKA zukünftig nur noch für 6 Monate die IP Adressen der Besucher oder kann man nun alle und jeden verklagen und warten bis man ein Urteil bekommt was einem gefällt und gegen das Gesetz wiederspricht?



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