Stornierungszwang durch Nötigung
Posted by NetAndroidOkt 26
Ich finde es immer wieder interessant, wie man durch Nötigung (ich fasse es als Nötigung auf strafrechtlich ist dies noch nicht erwiesen) versucht wird sich aus einem geschlossenen Kaufvertrag zu winden. So verwendet die Firma N.N. dieses Mittel auch.
Zum Hergang:
Man bestellte um 16.11 Uhr als Unternehmen (somit Handhabe nach §14 BGB) ein DNS Paket. Eine verbindliche Ausführungszeit der Bestellung geben wir auf keinen Fall an. Man stellte dann um 17.04 Uhr eine Anfrage, wann die bestellte Leistung denn zur Verfügung stände. Man beachte, es handelt sich bei einer solchen Anfrage um keine “Support” Anfrage, da diese immer dann als solche zu werten sind, wenn Probleme mit einer Leistung bestehen. Die Leistung hatte aber noch gar nicht begonnen, somit ist dies eine normale Anfrage.
Um 20.28 Uhr entschied sich einer der Gesellschafter des Unternehmens die Bestellung zu stornieren (ohne weitere Begründung) – dies ist nach §312d BGB nur für Verbraucher möglich. In diesem konkreten Fall haben wir aber einen Unternehmer, somit fällt der §312d BGB flach.
Ich habe dies freundlich dem Kunden mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Email.
Eine Stornierung der Bestellung ist nicht möglich. Vergleichen Sie dazu §312d BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html); darin steht ein Widerrufsrecht ausschliesslich dem Verbraucher im Sinne des §13 BGB zu. In Ihrem Fall sind Sie aber nach §14 BGB zu bedienen.Ich bitte um Rückmeldung auf die Bearbeitungsemail welche ich an Sie gesendet habe.
Mit freundlichem Gruß
D. Schramm
Die Rückmeldung darauf war nun:
Sehr geehrter Herr Schramm,
doch, das ist problemlos möglich, da Sie mit der Leistungserbringung
noch nicht begonnen hatten. Auch haben Sie Ihr Service-Versprechen mit
dem Sie werben, innerhalb von zwei Stunden auf Support-Anfragen zu
antworten, bei weitem nicht eingehalten (was den Grund für die
Stornierung dar stellt).Überdies ist mir ist nicht klar was Sie damit bezwecken wollen, dass wir
unter Zwang Kunde bei Ihnen werden. Das kann weder für Sie noch für uns
eine schöne Zusammenarbeit werden. In diesem Zusammenhang sollten Sie
auch die Bewertungsportale für Webhoster, wie etwa Hostsuche.de, im
Blick haben.Bleibt zu hoffen, dass Sie nicht auf die 99 Cent monatlich angewiesen
sind und die Stornierung bestätigen können.Freundliche Grüße
T. R.
Es geht mir hier bei Leibe nicht um 99 Cent, sondern um die Art wie man eine Unterlassung der Einforderung des geschlossenen Kaufvertrages verlangt. Es ist wirklich traurig dass dem Herrn keine anderen Argumente als Erpressung/Nötigung eingefallen sind.
Ich leite das nun an die Anwälte mal wieder weiter, nur weil man nicht in der Lage ist entsprechend diplomatisch zu verhandeln



3 comments
Kommentar by basti on 27.10.2007 at 16:47
Ich denke es dauerte einfach zu lange mit der Einrichtung, weil du hast ja erst nach der Bestellung erfahren dass da was eingerichtet werden muss.
Am besten ist natürlich man richtet den Kunden vor der Bestellung ein und sendet ihm die Zugangsdaten.
*kopfschüttel*
Kommentar by DirkWagner on 31.10.2007 at 21:48
Na ich versuche auch schon eine Weile durch diplomatische Verhandlungen zu erreichen, daß meine E-Mail Adresse bei Schramm e.K. aus den Datenbanken gelöscht wird, da ich dort schon lange nicht mehr Kunde bn. Klappt leider irgendwie nicht. Ich geb das aber nicht an meine Anwälte.
Kommentar by NetAndroid on 2.11.2007 at 13:04
Eigentlich braucht man überhaupt keine Diplomatie
Man schreibt eine Email bitte freundlich um Löschung und dann wird das auch erledigt. Alternativ den Austragenlink verwenden